Die GRÜNE JUGEND Hessen möge beschließen, dass alle Kreisverbände (KVen) im Jahr 2021 eine KV Förderung in vollem Maße beantragen können, auch wenn sie im vorherigen Jahr weniger als 255€ ausgegeben haben.
Dieser Beschluss soll fortan gelten, solange die KVen finanzielle Einschnitte haben bzw. Ausgaben nicht getätigt werden können. Die Regeln zum Zeitraum der Beantragung für die KV-Förderung gelten weiterhin. Der Landesvorstand wird berechtigt diese Regelung nach eigenem Ermessen aufzuheben und muss hierüber im Landesfinanzrat informieren.
Beschlossen am 10.04.2021 auf der digitalen Landesmitgliederversammlung.