LMV Oktober 2022: Inklusion ist Menschenrecht!
Arbeit und Wirtschaft
Während sich die Bundesregierung selber auf die Schulter klopft (/rw), weil der Mindestlohn nun auf 12 € steigt, gilt diese Freude nicht für alle Beschäftigten. Dabei ist dieser Mindestlohn nicht mal eine richtige Inflationsanspassung und einige Menschen wie z.B. Leiharbeitende oder viele Menschen mit Behinderung1 erhalten nicht mal diesen.
Obwohl die Bundesregierung schon lange die UN-Behindertenrechtskonvention übernehmen will, existiert der sogenannte 2. Arbeitsmarkt immer noch. Dabei ist dieser bereits als Verstoß bekannt, denn er hält Menschen mit Behinderung in einem fremdbestimmten Leben. Der 2. Arbeitsmarkt steht unter den kapitalistischen, wirtschaftlichen Zwängen. Das bedeutet, dass eine Werkstatt einen Vertrag abschließt und einer Firma damit eine gewisse Liefermenge zusagt. Durch diese wirtschaftlichen Zwänge gibt es einen Anreiz Menschen mit Behinderung, die als besonders leistungsfähig (im kapitalistischen Sinne) für die Werkstatt betrachtet werden, auf dem 2. Arbeitsmarkt zu halten, da sonst die Verträge nicht erfüllt werden können. Sollten Menschen mit Behinderung trotz dieser Hürden es auf den 1. Arbeitsmarkt schaffen, verlieren sie viele Fördergelder die sie auf dem 2. Arbeitsmarkt hatten. Das schafft noch mehr Anreize für den 2. Arbeitsmarkt. Zusätzlich verstärkt es Armut von Menschen mit Behinderung. Das System der Werkstätten halten wir als GRÜNE JUGEND Hessen für grundlegend falsch. Für uns ist klar: Wir wollen eine inklusive und menschengerechte Wirtschaft!
Die Menschen mit Behinderung, die es auf den 1. Arbeitsmarkt geschafft haben, kämpfen auch dort mit fehlender Barrierefreiheit und Ableismus. Sie haben oft das Gefühl, wenn sie auf dem 1. Arbeitsmarkt „scheitern“, dann „scheitern“ mit ihnen alle Behinderten Menschen. Diese Spirale können wir nur aufbrechen (/rw), wenn Behinderte Personen selbstverständlich Teil von sämtlichen Bereichen des 1. Arbeitsmarkts sind. In der Zwischenzeit würde es schon sehr helfen, wenn Unternehmen sich nicht von der Mindestquote an „schwerbehinderten“ Menschen (gesetzliche Formulierung) „freikaufen“ könnten, sondern einfach konsequent alle Unternehmen Behinderte Menschen einstellen müssten – fürs Erste wären das ja sowieso nur Unternehmen einer bestimmten Größe.
Daher fordern wir:
- Arbeitsmarkt verkleinern und Fokus auf Abschaffung von diesem:
- Arbeitnehmerinnenstatus für Arbeiterinnen in Werkstätten: garantiert Arbeitsrechte und Mindestlohn
- Statt Centlöhne, sagen wir: gerechter und tarifgebundener Mindestlohn für alle
- Institutionen und Ämter sollen mehr Menschen mit Behinderung einstellen und diesen einen gerechten Lohn zahlen
- Bessere Vermittlung für Menschen mit Behinderung zum 1. Arbeitsmarkt
- In Werkstätten Fachkräfte anstellen, die den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter anderem durch Betriebspraktika, Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine individuelle Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung unterstützen
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stärken und einen individueller Rechtsanspruch für Beschäftigte auf die Durchführung des BEM
- Barrierefreiheitsgesetze umsetzen – nicht erst auf 2025 warten
- Prüfung eines landesweiten Grundeinkommens für Menschen mit Behinderung
Ableismus beruht wesentlich auf kapitalistischen Einteilungen von menschlicher Leistungsfähigkeit und der Bewertung von hoher Leistungsfähigkeit als gut und von niedriger als schlecht.Personen, die wir als leistungsfähiger ansehen, gelten – mal offener, mal unterschwelliger – als wertvoller für die Gesellschaft. Für uns heißt das ganz klar: Anti-Ableismus muss anti-kapitalistisch undAnti-Kapitalismus anti-ableistisch sein!
Gerechte Versorgung
Jedoch gibt es nicht nur strukturelle Diskriminierung in der Arbeit von Menschen mit Behinderung, sondern auch in ihrer Gesundheitsversorgung. Dabei gibt es zum Beispiel eine unfassbare Willkür in der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen. Der Prozess ist oft demütigend und auch sehr mühsam, weil man je nach Wohnort und Behinderung unterschiedlich Zugang zu den Schwerbehindertenausweisen hat. Diese bieten einen notwendigen Ausgleich zum Beispiel bei Arbeits- oder Wohnungssuche.
Ein erleichterter Zugang zu Schwerbehindertenausweisen heißt für uns:
- Längere Befristungen und „großzügiger“ unbefristete Ausweise ausstellen.
- Weg von der Dominanz medizinischer Diagnosen – verschiedene Faktoren und auch die Personen einbeziehen.
Denn der Prozess in seiner aktuellen Form kostet Menschen mit Behinderung unfassbar viel Energie, Zeit und Geld, das viele von ihnen schlichtweg nicht haben. Ein erleichteter Zugang zu Schwerbehindertenausweisen, heißt auch ein selbstbestimmteres Leben.Dabei ist der Ableismus des medizinischen Personals eine weitere Hürde. Das Thema Behinderung muss endlich systematisch in die Aus-,Fort- und Weiterbildung aller Gesundheitsberufe integriert werden.
Zur Gesundheitsversorgung gehört auch die mentale Gesundheit. Jedoch sehen wir hier große Lücken in unserer Infrastruktur (/rw). Statt eine schnelle Behandlungsmöglichkeit bei psychische Erkrankungen, erwarten Patient*innen lange Wartezeiten, nicht barrierefreie Praxen, Ableismus in der Therapie und ein wenig vielfältiges Angebot. Das muss sich schnell ändern, da die psychische Notlage in Deutschland sich zunehmend verschlimmert. Zu Menschen mit Behinderung gehören auch viele psychisch und neurodivergente Menschen. Auch ihre Versorgungslage muss sich verbessern. Die Diagnostik und Behandlung muss dabei stark ausgebaut werden.
Menschen mit Behindeurng sind stärker von Armut betroffen. Jedoch wird dies nur noch verstärkt, weil Menschen mit Behinderung bei Zuzahlungen und Eigenleistungen stark benachteiligt sind. Das betrifft Medikamente ebenso wie erforderliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heil- und Hilfsmittel. Wer nicht aus eigener Tasche zahlen kann, bei dem fällt all dies weg.
Wir fordern:
- Alle erforderlichen medizinischen Leistungen ohne eigene Kostenbeteiligung müssen zur Verfügung gestellt werden
- Freie Ärzt*innenwahl ermöglichen z.B. durch barriereärmere Praxen
- Willkür bei Beantragung von Schwerbehindertenausweisen verhindern
- Ein landesweiter Endometrioseplan
- Kürzere Wartezeiten für Therapieplätze
- Ein vielfältiges Angebot der Therapieplätze, auch mit verschiedenen Sprachen
- Angebote wie Psychotherapie und/oder psychiatrische Behandlung weiter ausbauen und Diagnostik und Behandlung von neurodivergenten Personen stärken
Barrierefreiheit – gerechte Infrastruktur
Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Doch im Alltag stoßen Menschen mit Behinderungen auf viele Barrieren: beim Bahnfahren, am Geldautomaten, im Internet, im Sportverein, beim Einkaufen, beim Ärzt*inbesuch und vieles mehr. Auch bei Inklusion gilt, dass wir, statt gerechter Infrastruktur, marode und nicht barrierefreie Systeme vorfinden. Dabei gehört der öffentliche Raum allen Menschen und muss daher barriereärmer werden.
Deswegen fordern wir:
- Einen barriereärmeren öffentlichen Nah- und Fernverkehr
- Reiseinformationen in Gebärdensprache und/oder Schriftsprache an Informationsschaltern im Rahmen des Zwei-Sinne- Prinzips
- Barriereärmerer Transportmittel und Haltestellen
- Wahlen barriereärmer machen: Wahl vor Ort inklusiver gestalten
- Einen barrierefreieren öffentlichen Raum
- Auch den digitalen öffentlichen Raum fördern:
- Die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zum Ausbau der barrierefreien Medienangebote (Gebärdensprache, Untertitel, Audiodeskription) in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen
- 100% Untertitel bei öffentlichrechtlichen Sendern ermöglichen
- Barrierearme Notruf- und Katastrophenwarnsysteme
- Den Einsatz von Lichtklingeln, Vibrationsalarm in öffentlichen Gebäuden als Standard
- Verabschiedung einer Strategie für die inklusive Katastrophenabwehr und die humanitäre Hilfe
- Barriereärmere Praxen und Behandlungsstellen fördern
- So verfügten lediglich 21 % der Praxen über einen fürRollstuhlfahrende barrierefreien Zugang und von diesen nur jede zehnte über zugängliche Sanitäranlagen. Diese Daten sind nicht vollständig bundesweit erhoben wurden und auch nur nach Selbstauskunft der Praxen: Barrierefreiheit muss Zulassungsvoraussetzung werden
- Einheitliches Barrierefreiheitssiegel – das von behinderten Menschen gestaltet wird
- Die Angebote für Kinder- und Jugenderholung inklusier ausgestaltem
- Ausbau von bezahlbaren barrierefreien Wohnen und Wohnungsbau
- Sozialbau muss 100% barrierefrei werden!
- Mittel des Bundes zweckgebunden für den barrierefreien und -reduzierenden Um- und Neubau sowie neue Sozialbindungen verwenden
- Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen rechtzeitig beteiligen
- Barrierefreie Verwaltung: Barrierefreiheit als Maßgabe für Fördermittel und Aufträge
Häufig fehlen auch verlässliche Informationen über Barrierefreiheit oder das Wort barrierefrei wird mit barrierefrei für Rollstuhlfahrende gleichgesetzt. Das macht es schwierig für Menschen mit Behinderung ihr Leben zu planen und auch am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Deswegen fordern wir:
- Ämter und öffentliche Einrichtungen online Beschwerdestellen für Barrierefreiheit einzurichten
- Verlässliche Informationen zu den Stellen vor Ort anzubieten
Bildung
Damit Menschen einen leichten Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt haben, brauchen wir gerechte, hochwertige, inklusive Bildung als Ziel auf allen Ebenen! Dafür muss der Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz gestrichen werden. Der Ressourcenvorbehalt ermöglicht es aktuell den Schulen, Kindern aus Mangel an Betreuungspersonal oder anderen Ressourcen abzulehnen. Jedoch lassen wir die Schulen nicht allein. Wir wollen gemeinschaftliches Lernen ermöglichen und erleichtern. Dafür muss es zumindest fürs Erste auch genügend Sonderpädagog*innen an inklusiven Schulen geben. Außerdem müssen Gelder bereit gestelltwerden, damit Klassenzimmer inklusiv umgebaut werden können. Erst durch die Förderung von ausreichen Personal und Infrastruktur ist inklusive Bildung möglich. Gemeinschaftliches Lernen soll oberstes Ziel sein. Häufig entscheiden heute Eltern und das Lehrpersonal, ob ein Kind geeignet ist für gemeinschaftliches Lernen. Dabei wird das Kind oft vor vollendete Tatsachen gestellt, denn nach der Förderschule fehlt oft die Anbindung an einen Ausbildunsplatz. Eine Ausbildungsgarantie muss auch für Menschen mit Behinderung gelten.
Zu einer gerechten Bildung gehört eine anti-diskirminierende Bildung.
- Lehrende und Lernende, also z.B. Lehrerinnen und Schülerinnen sollen dabei für Ableismus sensibilisiert werden. Dabei ist es wichtig den Ursprung ableistischen Denkens zu verstehen und auch die Gefahren von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
- Das Thema „Behinderung“ sollte im Bildungsalltag selbstverständlich sein. Hierzu gehören unter anderem die Berücksichtigung in Schulbüchern, Angebote zum Erlernen der Deutschen Gebärdensprache und die Einbeziehung von Behindertenverbänden in Bildungsangebote vor Ort
- Barrierefreiheit und deren Umsetzung ist in die Ausbildungs- und Studienpläne, Prüfungsordnungen, Weiterbildungsprogramme und Schulungsmodule aller Berufssparten als Lehrinhalt verpflichtend aufzunehmen
- Einbindung von grundlegender sonderpädagogischer Didaktik in die Ausbildung von Lehrkräften und Vermittlung inklusiver Kompetenzen
- Gemeinschaftliches Lernen ermöglichen:
- Mehr Sonderpädagoginnen an Regelschulen
- Keine Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen für welche die Schülerinnen an ein Förderzentrum wechseln. Stattdessen die personelle und strukturelle Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen an der Regelschule sowie die Ermöglichung der Einbindung von multi-professionellen Teams in diese Maßnahmen
Ableismus bekämpfen – eine wehrhafte Demokratie schaffen
Das Leben von Menschen mit Behinderung ist geprägt durch alltägliche Diskriminierungserfahrungen. Dabei erleben FINTA* Personen mit Behinderung überdurchschnittlich oft im Gegensatz zu FINTA* Personen ohne Behinderung sexualisierte Gewalt. Jede dritte bis vierte Frau mit Behinderung2 hat in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren. Das ist zwei- bis dreimal häufiger als bei Frauen ohne Behinderung. Daten über nicht-binäre Personen gibt es kaum. Klar ist aber auch, die Einrichtungen und aktuellen Strukturen fördern diese Übergriffe eher, als das sie sie verhindern. Was wir jetzt brauchen ist gute Prävention durch:
Präventionskonzepte für Betreuungspersonen und Mitarbeiterinnen der sogenannten Behindertenhilfe, Lehrerinnen, Fachberater*innen oder auch Eltern von Mädchen und Jungen mit Behinderung
Aber nicht nur müssen wir handeln, bevor es zu einer Gewalttat kommt. Ein guter Rechtsschutz und eine gleichberechtigte juristische Behandlung muss her. Vorbehalte, mangelnde Sensibilisierung und Sachkenntnis der an der Strafverfolgung beteiligten Akteur*innen sowie fehlende bedarfsgerechte und barrierefreie Angebote beschränken Zugänge zu Justiz oder zu therapeutischen Behandlungen.
Wir fordern:
- Eine systematische Überarbeitung der Verfahrensregeln im Hinblick auf Barrieren in der Gerichtsbarkeit, angefangen von baulichen Hürden bis hin zu schwerer Sprache
- systematische Verankerung von Fortbildungsmaßnahmen für Akteure des Justizwesens, von Polizei über Staatsanwaltschaft bis hin zur Richterschaft
- eine Bund-Länder-Finanzierung zur Schaffung von Barrierefreiheit bestehender Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen
Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung, die schwanger werden können, muss auch sichergestellt werden. Sie müssen neutral über verschiedene Verhütungsmittel aufgeklärt werden!
Was wir nicht vergessen dürfen: Ein beachtlicher Anteil von Gewalt geht von staatlichen Institutionen aus. Viele der rassistischen Polizeimorde richten sich gegen psychisch kranke Personen. Durch die oft konsequente Separierung vom Rest der Gesellschaft sind behinderte Menschen in Förderschulen, Werkstätten und Wohnheimen Gewalt und Machtmissbrauch oft jahrelang ausgesetzt. Im Para-Sport erleben noch mal wesentlich mehr Sportler*innen sexualisierte Gewalt – jahrelang wurde weggeschaut, jetzt fängt die Aufarbeitung gerade erst an.
Wir fordern:
- Anti-Ableismus-Plan:
- Ableistische Gewalt als solche verfolgen und diese auch in Polizeistatistiken wiederspiegeln
- Klares Vorgehen gegen ableistische Gewalt, auch in den eigenen Institutionen
- Geflüchtete Menschen mit Behinderung unterstützen:
- Therapieangebote in mehreren Sprachen anbieten
- § 100 Absatz des Sozialgesetzbuches 9 aufzuheben. Nach dieser Vorschrift haben Menschen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Barrierearme Fluchtwege fördern
So häufig betonen wir, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderung zu fördern. Dabei sollte unser Fokus aber nicht nur auf den wirtschaftlichen Nutzen eines Lebens gelten. Diesen kapitalistischen Leistungsgedanken lehnen wir ab. Stattdessen muss es bei Inklusion um ein selbstbestimmtes, würdevolles und gleichberechtigtes Leben gehen. Das Leben von Menschen mit Behinderung muss auch in der Mitte der Gesellschaft stattfinden. Jedoch werden Menschen mit Behinderungen oft in Sondereinrichtungen betreut: Sie wohnen oft in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen. Sie arbeiten häufig in Werkstätten. Kinder mit Behinderungen gehen oft in Sonderschulen. Dabei werden so viele Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt (/rw). Nicht nur metaphorisch, sondern auch baulich. Viele der eben benannten Einrichtungen findet man an Stadträndern und Außenbezirken. Viele nicht-behinderte Menschen kennen keine Menschen mit Behinderung und wissen auch nichts über sie. So stellen wir uns eine inklusive Gesellschaft nicht vor! Diese Abgrenzung verschärft nur Ableismus.
Außerdem gilt immer: Nichts über uns, ohne uns. Wir brauchen dafür mehr Menschen mit Behinderung in entscheidenden Führungspositionen und eine Vertretung, die nicht nur berät, sondern der auch ernsthaft zugehört wird und mitentscheidet.
Wir wollen Ableismus bekämpfen und das intersektional. Dafür setzen wir uns als GRÜNE JUGEND Hessen ein: bundesweit, aber insbesondere auch hier in Hessen. Wir werden solange kämpfen bis Inklusion als Menschenrecht komplett umgesetzt ist!
Verweise
- Mit Menschen mit Behinderung sind im gesamten Antrag gemeint: Behinderte, Taube, chronisch und/oder psychisch kranke, sowie neurodivergente Personen
- Die Statistiken gehen von den binären Geschlechtskategorien Mann und Frau aus
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