Verwaltungsgerichtshof untersagt Demonstration gegen das Tanzverbot!
Die Grüne Jugend Hessen ist erstaunt, dass die angekündigte Demonstration in zweiter Instanz nicht erlaubt wurde. Der Beschwerde der Stadt Wiesbaden vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde stattgegeben, was dazu führt, dass am morgigen Karfreitag weder getanzt, noch demonstriert werden darf. Angeblich würde die geplante Kundgebung „schon wegen ihrer Themenstellung und der Art ihrer Ankündigung“ gegen das hessische Feiertagsgesetz verstoßen und sei mit „dem ernsten Charakter dieses Tages nicht vereinbar“.
„Wir sind enttäuscht, dass wir keine Möglichkeit eingeräumt bekommen, gegen ein, unserer Meinung nach, ungerechtes und veraltetes Gesetz zu demonstrieren.“, so die Vorsitzenden der Grünen Jugend Hessen, Kaya Kinkel und Benjamin Weiß. “In Zukunft ist durch dadurch nicht nur das Tanzen an Karfreitag verboten, sondern auch das demonstrieren. Das hessische Feiertagsgesetz wurde durch dieses Urteil stärker als bisher zementiert, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung und auch die christlichen Vereinigungen selbst eine Überarbeitung für notwendig erachten.“, so die beiden Vorsitzenden weiter.
Trotz allem möchte die GJH durch einen Online-Flashmob ihren Protest kundtun und ruft deshalb alle Menschen, die für eine Überarbeitung des hessischen Feiertagsgesetzes sind auf, an Karfreitag zu Tanzen und dieses auf Video zu dokumentieren. Das Feiertagsgesetz verbietet zwar öffentliche Tanzveranstaltungen, darf aber nicht privates Tanzen unterbinden. Die Videos sollen bei der GJH Seite auf Facebook hochgeladen werden um dadurch möglichst vielen Menschen den Protest zu zeigen.
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