Standpunkte des Landesvorstandes der Grünen Jugend Hessen zur Novellierung des Hessischen Feiertagsgesetzes
Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen begrüßt es ausdrücklich, dass sich die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen als Einzige Gedanken um eine Novellierung des Hessischen Feiertagsgesetz macht. Wir erachten es auch als notwendig, bei dieser Frage eine Debatte anzuregen. Alle gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen die Möglichkeit haben, ihre Anregungen mit einbringen zu können. Am vergangenen Montag stellte die Fraktion ein Eckpunktepapier vor, in dem die aus ihrer Sicht wichtigen Punkte deutlich machten. Dazu gehört unter anderem der höhere Schutz von besonderen, stillen Feiertagen wie Karfreitag. Wir sehen durch diesen Anstoß einen ersten Schritt zu einer sachlichen Auseinandersetzung um das Hessische Feiertagsgesetz. Für die anstehenden Diskussionen über das Eckpunktepapier hat der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen eigene Standpunkte entwickelt, die wir auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens einbringen werden.
Religiöse Aktivitäten dürfen an Feiertagen nicht gestört oder beeinträchtigt werden!
Für die Grüne Jugend Hessen war und ist es immer wichtig gewesen, dass an religiösen Feiertagen die Andacht oder die Ausübung von religiösen Aktivitäten nicht beeinträchtigt wird. Das betrifft den Club in der Nähe einer Kirche genauso, wie das Schwimmbad an der Synagoge oder das Restaurant an der Moschee. An hohen religiösen Feiertagen müssen die umliegenden Geschäfte und Einrichtungen Rücksicht auf die Andacht nehmen. Die Wahrung der religiösen Ausübung ist auch im Grundgesetz verankert. Hier muss der Staat sicherstellen, dass darauf geachtet wird, dass die Andacht nicht gestört wird. Wir teilen hier die Position der Landtagsfraktion, dass die Funktion des Staates, die des „Ermöglichers“ ist.
Den Sonntag fit für das 21. Jahrhundert machen
Freiraum ist in unserer schnelllebigen Zeit nicht sehr oft möglich. Es wird zunehmend schwieriger, Zeit für seine Familie, FreundInnen und sich selbst zu finden. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, dass der siebte Tag in der Woche der eigenen Gestaltung einer/eines Jeden von uns obliegt. Viele Menschen nutzen diesen Tag um ihren religiösen Aktivitäten nachzugehen. Auch hier ist der Schutz der religiösen Ausübung geboten. Andere wiederum nutzen den Sonntag, um tanzen zu gehen. Hier schreibt das Hessische Feiertagsgesetz ein Tanzverbot ab vier Uhr morgens vor. Dieses halten wir gesellschaftlich für kaum noch vermittelbar. Darüber hinaus wird dieses Gesetz nahezu an jedem Wochenende gebrochen. Diese Regelung ist überholt. Das Tanzen muss auch an Sonntagen wie auch an allen Feiertagen gestattet sein, sofern es die religiöse Ausübung nicht stört.
Gesetzliche Feiertage
Die Grüne Jugend Hessen begreift die Bundesrepublik Deutschland als einen säkularen Staat. Das bedeutet auch, dass keine Religion durch den Gesetzgeber bevorzugt werden sollte. Es obliegt jeder/jedem Einzelnen zu entscheiden, welche religiöse Weltanschauung die Richtige ist. Das beinhaltet auch die Rücksicht auf diejenigen, die keiner Konfession angehören. Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen sieht gerade bei den gesetzlichen Feiertagen eine Bevorzugung zu Gunsten der evangelischen und katholischen Kirche. Unbestritten ist für uns, dass die religiöse Ausübung geschützt werden muss. Unser Verständnis von Säkularismus vertritt jedoch nicht,religiöse Feiertage einzelner Kirchen zum Allgemeingut zu erklären, an dem sich jede/r an die teilweise religiös motivierten Rituale halten muss. Dies hat den Charakter einer Zwangsverordnung. Demnach unterscheiden wir hier zwischen staatlichen und religiösen Feiertagen.
Staatliche Feiertage
Zu den staatlichen Feiertagen zählen wir den Neujahrstag (1.1.), den Tag der Arbeit (1. Mai), den Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) und den Volkstrauertag (Zweiter Sonntag vor dem ersten Advent). Diese sind weitestgehend aus historischen Gegebenheiten Feiertage. Speziell am Volkstrauertag, der zu den sogenannten „stillen Feiertagen“ gehört, erachten wir es als wichtig, dass der Andacht hier eine übergeordnete Priorität eingeräumt wird. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die Tage als gesellschaftliche Ruhetage abseits des Sonntags genutzt werden können. Es obliegt eines jeder/ jedem Einzelnen wie er oder sie diesen Feiertag begeht.
Religiöse Feiertage flexibel gestalten!
Neben den staatlichen Feiertagen stützt der Staat auch christliche Feiertage, wie beispielsweise den Karfreitag oder Allerheiligen. In einer pluralen Gesellschaft mit unterschiedlichen religiösen Ansichten ist die Bevorzugung der christlichen Kirchen veraltet. In der Vergangenheit haben immer wieder PolitikerInnen plakativ einen muslimischen Feiertag gefordert. Selbst das wird den unterschiedlichen Glaubensrichtungen aus unserer Sicht nicht gerecht. Daher sind wir zunächst dafür, den gesetzlichen Schutz der christlichen Feiertage abzuschaffen. Anschließend wollen wir die BürgerInnen selbst entscheiden lassen, wohin sie ihre Feiertage legen. Dies sichert zunächst einmal die säkulare Funktion des Staates und gibt die Entscheidung über Feiertage in die Hände der BürgerInnen. Wir sind der Meinung, dass eine jede gesetzliche Regelung immer nur einzelne/wenige Religionen bevorzugt und den Rest benachteiligt. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die individuelle Selbstbestimmung bei der Auswahl der Feiertage Vorrang hat. Das soll dadurch ermöglicht werden, dass die christlichen Feiertage aufgehoben werden, und die Anzahl der freien Tage als zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Dadurch obliegt es einem selbst, ob man an einem christlichen, jüdischen oder islamischen Feiertag feiert. Keine Religion wird benachteiligt. Nur auf diese Art und Weise sieht der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen langfristig eine Gleichbehandlung der Religionen als machbar an.
← zurück