LMV April 2015: Migration vereinfachen, Rassismus bekämpfen!
Aufgrund der gestiegenen Zahlen von Geflüchteten weltweit, erleben wir derzeit wieder hitzige Debatten über Asyl-, Geflüchteten- und Einwanderungspolitik. Rechtspopulist*innen von AfD, Pegida bis CSU missbrauchen die derzeitig steigenden Zahlen von Migrant*innen für das Schüren von Ressentiments und rechtspopulistischer Hetze. Als GRÜNE Jugend Hessen stellen wir uns entschieden gegen jegliche Form der Hetze gegen Migrant*innen und rechtspopulistischen Parolen. Wer – aus welchen Gründen auch immer – nach Deutschland kommen will, sollte dies dürfen. Als GRÜNE Jugend Hessen setzen wir uns für eine Welt ohne Grenzen ein. Wir wollen eine Welt, in der Menschen sich unabhängig von ihrem Geburtsort und ihrem ökonomischen Hintergrund aussuchen können, wo sie leben wollen und nicht mehr an künstlich hochgezogenen Grenzen abgewiesen werden. Dennoch ist klar, dass wir dieses Ziel nicht von heute auf morgen erreichen werden und deswegen Zwischenschritte brauchen.
1. Die deutsche Asylpolitik muss menschlich werden!
Insgesamt stellten 2014 mehr als 202.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland – die Zahl ist seit Jahren steigend. Für 2015 wird mit mindestens 300.000 Anträgen gerechnet. Deutschland bekommt zwar in absoluten Zahlen viele Asylanfragen. Setzt man die Zahl der Asylanträge mit der Einwohner*innenzahl in Beziehung, liegt Deutschland im europäischen Vergleich im unteren Mittelfeld. Gerade Konservative von AfD, CSU, CDU und SPD betrachten aber nur den absoluten Wert und begründen so ihre Hetze gegen Geflüchtete. In einer Welt, die von Krieg, Hunger und Armut gebeutelt ist, muss geholfen werden, wo es geht. Und das auch in Deutschland! Stattdessen setzt die große Koalition auf eine Verschärfung des Asylrechts nach der Logik: rechtliche Verbesserungen für diejenigen, die als nützlich erachtet werden, Einreiseverbote, Haft und Abschiebungen für alle unerwünschten Geflüchteten. Als GRÜNE Jugend Hessen lehnen wir eine ökonomische Bewertung von Geflüchteten kategorisch ab. Wer Schutz sucht, muss Schutz bekommen!
1.1 Nein zur Reform des Bleiberechts und zum Aufenthaltsbeendigungsgesetz
Schwarz-Rot plant aktuell eine Reform des Bleiberechts und ein Gesetz „der Aufenthaltsbeendigung„. Als GRÜNE Jugend Hessen begrüßen wir zwar die geplante stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung, lehnen die Reform aber klar ab. Diese Reform hat zum Ziel vielen Geduldeten das Bleiberecht vorzuenthalten. Dazu sollen völlig unsinnige Inhaftierungsgründe, die an der Lebensrealität der Geflüchteten völlig vorbei gehen, eingeführt werden. So würde zum Beispiel das Aufwenden erheblicher Geldbeträge für Schlepper*innen als Haftgrund zählen. Diese Inhaftierungsgründe beträfen einen Großteil der Geflüchteten, die deswegen inhaftiert werden könnten. Zudem soll es nach der Reform möglich sein, Nicht-Geduldeten, ausreisepflichtigen Menschen, ein sogenanntes Aufenthaltsverbot zu erteilen, weil sie nicht ausgereist sind, obwohl sie dazu verpflichtet wurden. So können die „Ausländerbehörden“ sie von der Bleiberechtsregelung ausschließen. Die Neuregelung der „Aufenthaltsbeendigung„, die mit dem Bleiberecht im selben Gesetzentwurf geregelt werden soll, wird zu einer erheblichen Ausweitung der Inhaftierung von Geflüchteten führen. So sieht der Gesetzentwurf die rechtliche Möglichkeit vor, Asylsuchende allein deshalb zu inhaftieren, weil sie aus einem anderen EU‐Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben. Dies würde dazu führen, dass die überwältigende Mehrheit der Asylsuchenden, die unter die Dublin‐III‐Verordnung fallen, in Haft genommen werden kann. Viele Menschen, die etwa aus Syrien, dem Irak oder anderen Staaten nach Europa fliehen, suchen Schutz bei bereits hier lebenden Bekannten oder Verwandten. Kommen die Geflüchteten beispielsweise in Italien an, reisen aber zu ihren Bekannten nach Deutschland weiter, wäre eine Inhaftierung in Zukunft noch einfacher. Dies ist absolut inakzeptabel. Flucht ist kein Verbrechen und Bewegungsfreiheit (innerhalb Europas) ein Grundrecht! Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Geflüchtete im Rahmen geplanter Abschiebungen vier Tage in Gewahrsam genommen werden können und dies unabhängig von dem Vorliegen der im Gesetzentwurf genannten Haftgründe. Ausreichend soll sein, dass die Ausreisefrist abgelaufen ist und dass „der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird, indem er fortgesetzt seine gesetzliche Mitwirkungspflicht verletzt hat oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat“. Das stellt unserer Meinung nach eine generalklauselartige Ermächtigung dar, die zentralen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Dem Gesetzentwurf zufolge soll es künftig dem „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ ermöglicht werden, Asylsuchende aus „Sicheren Herkunftsländer“ mit einem Einreise‐ und Aufenthaltsverbot zu belegen. Damit werden Asylsuchende aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten„ erklärten Westbalkanstaaten noch schärfer diskriminiert als bislang. Wer es bis nach Deutschland schafft, dem droht eine strafrechtliche Sanktionierung: Wer unter Umgehung eines Einreiseverbotes einreist, kann strafrechtlich belangt werden. Mit der Reform werden als minderjährige Geflüchtete eingereiste junge Erwachsene in der Regel kein Bleiberecht beantragen können, auch wenn sie sich bereits eine Existenz in Deutschland aufbauen und ihr soziales Umfeld hier haben. Denn die meisten von ihnen werden mit 21 Jahren noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Dies ist jedoch eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Bleiberechts.
Als GRÜNE Jugend Hessen lehnen wir aus genannten Gründen nicht nur diese geplante Reform ab, sondern setzen uns auch für die Abschaffung, der Residenzpflicht, des Asylbewerber*innenleistungsgesetzes und der Kettenduldung ein. Schutzsuchende Menschen, d.h. auch Geduldete, müssen in Deutschland immer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die im Aufenthaltsgesetz festgelegte Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmer*innen, z.B. Deutsche, Unionsbürger*innen und Menschen, deren Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung erlaubt, _innen, EU-Bürger*innen und Schutzsuchende mit uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bei der Vergabe von Arbeitsplätzen gegenüber anderen Einwanderer*innen bevorzugt, lehnen wir klar ab und fordern eine Gleichberechtigung bei der Vergabe von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
Neben der Abschaffung rechtlicher Legitimationen für einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang, setzen wir uns dafür ein, dass Asylbewerber*innen jederzeit Arbeits- und Ausbildungsplätze annehmen können und nicht durch ein Arbeitsverbot daran gehindert werden.
Zudem fordern eine Aufenthaltserlaubnis für alle sich in der Ausbildung befindenden Asylsuchenden und zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildung, sowie behördliche und finanzielle Unterstützung für Asylbewerber*innen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen.
1.2 Ausweitung der Asylgründe notwendig
Menschen, die vor Diskriminierung, der Verfolgung aufgrund ihres Geschlechts oder sexuellen Identität beziehungsweise Orientierung, vor Klima- und Umweltkatastrophen, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder wegen der Existenzbedrohung durch Armut und Hunger geflohen sind, müssen ebenfalls als asylberechtigt anerkannt werden. Nicht nur Verfolgung von behördlicher Seite, sondern auch gesellschaftliche Diskriminierung, die nicht juristisch, sondern lediglich im sozialen Zusammenleben verankert ist, sollte als Asylgrund anerkannt werden. Eine Hierarchisierung von Fluchtgründen lehnen wir ab. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich für eine Ausweitung der Asylgründe auf die oben genannten Punkte einzusetzen.
Die GRÜNE Jugend Hessen setzt sich außerdem für die Abschaffung der so genannten Drittstaatenregelung ein, die eine zeitnahe Abschiebung einer*eines Asylsuchenden in einen vermeintlich sicheren Drittstaat ermöglicht. Wir lehnen pauschale Kategorisierungen von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ ab. Schutzsuchende haben ein Recht auf individuelle Prüfung ihrer Situation. In keinem Staat ist Verfolgung ausgeschlossen.
1.3 Dezentrale Unterkünfte und Wiederbelebung des sozialen Wohnraums
Als GRÜNE Jugend Hessen fordern wir, dass die Unterbringung in Wohnungen zum Ziel der Aufnahmepolitik wird. Die Lagerpflicht gehört in allen Bundesländern abgeschafft. In Ballungszentren fehlt es generell für Menschen mit geringem Einkommen an bezahlbarem Wohnraum. Jährlich verlieren mindestens 100.000 Wohnungen ihren früheren Status als Sozialwohnungen. Die Altbestände des sozialen Wohnungsbaus wurden weitgehend privatisiert. Als GRÜNE Jugend Hessen fordern wir ein Wohnungsbauprogramm, das es Geflüchteten und Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wir fordern darüber hinaus Programme zur Unterstützung der Wohnungssuche und den Abbau bürokratischer Hürden.
1.4. Bessere Betreuung für Geflüchtete
Viele Geflüchtete haben traumatische Ereignisse hinter sich und haben Unterdrückung, Verfolgung, Folter und Gewalt, körperlicher wie sexualisierter Natur, erlebt. Dies äußert sich häufig in Traumata, psychischen Erkrankungen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Oft tragen diese Folgen dazu bei, dass die Geflüchteten im Rahmen des Asylverfahrens nicht offen über ihre Fluchtgründe sprechen (können).
Für uns ist klar, dass Länder, die Geflüchtete aufnehmen, in der Verantwortung sind ihnen ein sicheres Umfeld zu garantieren und sie mit ihren Erfahrungen und Traumata nicht alleine zu lassen. So sollten etwa betroffene Frauen* und LGBT* beispielsweise immer die Möglichkeit gegeben werden, geschützte Räume aufzusuchen. Dazu gehören beispielsweise Frauenhäuser oder betreute Wohnprojekte für LGBT*. Angebote in dieser Richtung sind explizit mit staatlichen Geldern zu fördern. Dabei ist es wichtig, dass sich solche Angebote in Städten befinden, in denen es eine große Community gibt, da dies die Verarbeitung von Unterdrückungs- und Gewalterfahrungen begünstigt.
Ein großes Problem in der aktuellen Handhabe sehen wir in der Anerkennung und Betreuung traumatisierter Geflüchtete. Die vom Bundesverwaltungsgericht gestellten Anforderungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in Verdachtsfällen auf posttraumatische Belastungsstörungen externe, medizinisch ausgebildete Sachverständige hinzuzuziehen, muss dringend verbessert und die Sensibilisierung innerhalb der Ausländerbehörden erhöht werden. Gerade in Anbetracht dessen, dass sich die Zahl der Bürgerkriegsgeflüchteten in den letzten Jahren erhöht hat, ist dieser Schritt in unseren Augen ethisch wie rechtlich überfällig. Weiterhin ist für uns eine Stärkung des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie der Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke in Bezug auf die Behandlung von Geflüchteten geboten sowie mehr ausgebildetes Fürsorgepersonal in den Asylbewerber*innenheimen, wie es bereits in Kinder- und Pflegeheimen praktiziert wird, in der Übergangszeit bis eine vollständige dezentrale Unterbringung umgesetzt ist.
1.5 Mehr Kostenübernahme durch den Bund
Der Bund hat 2014 500 Millionen Euro extra zur Verfügung gestellt, um klammen Kommunen bei Unterbringung von Geflüchteten finanziell unter die Arme zu greifen. Das ist nichts weiter als ein kleiner Tropfen auf einen heißen Stein. Die Unterstützung der Kommunen wird momentan in allen Ländern unterschiedlich geregelt und ist damit unübersichtlich. Die Übernahme der Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten muss aber strukturell, einheitlich und nachhaltig gelöst werden. Als GRÜNE Jugend Hessen fordern wir deswegen die komplette Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die Gesundheitsvorsorge von Geflüchteten durch den Bund. Um den Prozess in den Arbeitsmarkt durch das JobCenter oder die gesundheitliche Versorgung einfacher für die Geflüchteten zu gestalten, verlangen wir die Einstellung von Dolmetscher*innen, die die Sprache der Geflüchteten beherrschen und sie bei Behördengängen oder Arztbesuchen begleiten können. Geflüchteten muss in Zukunft unabhängig von ihren aufenthaltsrechtlichen Status medizinische Versorgung gewährt werden. Wir fordern deswegen die Aufnahme von Geflüchteten in die gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem fordern wir die Eingliederung der Geflüchteten in die Regelsysteme der Sozialgesetzbücher und den sofortigen Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildungsangeboten.
2. Familiennachzug vereinfachen
Die Familienzusammenführung wird in Deutschland aktuell durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Der Familiennachzug wird aber in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt und die Auslegung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterscheiden sich erheblich. Als GRÜNE Jugend Hessen fordern wir eine bundesweit einheitliche Regelung für den Familiennachzug. Der Familiennachzug muss zudem von Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnissen, Einkommen und Wohnungsgröße entkoppelt und vereinfacht werden. Wer in Deutschland Asyl beantragt, hat auch ein Recht darauf mit der Familie zu leben, unabhängig davon wo sich die anderen Familienmitglieder aufhalten.
3. Einwanderungsgesetz
Ein Einwanderungsgesetz bietet unserer Meinung nach die Chance, Einwanderung für Menschen von außerhalb der EU massiv zu erleichtern und der Vision, dass alle Menschen dort leben können, wo sie möchten, ein Stück näher zu kommen.
Die gegenwärtige Rechtslage ist kompliziert und unübersichtlich und stellt Menschen, die von außerhalb der EU nach Deutschland einwandern wollen vor viele Hindernisse. Als GRÜNE Jugend Hessen unterstützen wir die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz, um Migration zu vereinfachen.
Gleichzeitig warnen wir davor, die Diskussion unter rein ökonomischen Gesichtspunkten zu führen. Ein Einwanderungsgesetz soll mehr sein als eine Reaktion auf den Fachkräftemangel zugunsten der deutschen Wirtschaft. Uns ist bewusst, dass ein Einwanderungsgesetz beispielsweise auch von der AfD oder von Pegida gefordert wird, um Einwanderung nach einem nützlichkeitsrassistischen Prinzip zu gestalten. Nach diesem Prinzip soll nur „nützlichen“ Migrant*innen, die „zur Kultur passen„ und der Wirtschaft nutzen, die Immigration ermöglicht werden. Aber auch jenseits des rechtspopulistischen Spektrums erhalten nützlichkeitsrassistische Argumentationen immer wieder Einzug in die Debatte um das Einwanderungsgesetz. Eine Unterscheidung zwischen „nützlichen“ und „nicht nützlichen“ Migrant*innen widerspricht aber einer menschenwürdigen Migrationspolitik! Deshalb lehnen wir eine Gesetzgebung, die nach diesem Prinzip ausgerichtet ist, klar ab. Ein Einwanderungsgesetz soll nicht nur der deutschen Wirtschaft nutzen, sondern vor allem einer Vereinfachung von Migration dienen! Ein grünes Einwanderungsgesetz soll dabei notwendige Reformen der Asylgesetzgebung nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Damit ein Einwanderungsgesetz von uns unterstützt werden kann, müssen neben schon genannten folgende Punkte enthalten sein:
• Wer nach Deutschland einwandert, muss die deutsche Staatsbürger*innenschaft und das aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen erhalten können. Darüber hinaus muss es Menschen möglich sein mehr als eine Staatsangehörigkeit zu haben.
• Ein Statuswechsel von Asylbewerber*in zu Einwander*in muss möglich sein.
• Die Vereinfachung der Anerkennung von Schulabschlüssen und Berufsqualifikationen muss angestrebt werden.
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