Sonder-LMV 2016: Keine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Algerien, Marokko und Tunesien
Die GJH lehnt die Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten entscheiden ab. Insbesondere Homosexuelle, Frauen und Journalist*innen sind in diesen Ländern von staatlicher Repression, Verfolgung und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen betroffen. Die Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“ macht es für Menschen, die aus diesen Ländern nach Deutschland fliehen, nahezu unmöglich, ihre Gründe für Asyl geltend zu machen. Die GJH hält das Konstrukt der „sicheren“ Herkunftsstaaten für nicht zielführend und setzt sich dafür ein, dass diese Aushöhlung des individuellen Rechts auf Asyl abgeschafft wird.
Aus diesem Grund unterstützt die GJH den Antrag, der LAG Migration-Flucht-Integration, LAG Frieden-Europa-Internationales und LAG queerGRÜN auf dem Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen Hessen am 11.06.2016.
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