9. März 2017

GRÜNE JUGEND Hessen fordert: Erklärt Algerien, Marokko und Tunesien nicht zu sicheren Herkunftsstaaten!



Am kommenden morgigen Freitag, den 10. März 2017, wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten befassen. Die GRÜNE JUGEND Hessen (GJH) fordert alle grün mitregierten Bundesländer dazu auf, dem nicht zuzustimmen. Dabei erwartet die GRÜNE JUGEND Hessen insbesondere von den grünen Regierungsvertreter*innen in Hessen eine klare Positionierung gegen diese Verschärfung im Asylrecht.

 

Die GRÜNE JUGEND Hessen tritt neuen Asylrechtsverschärfungen entschieden entgegen. „Länder, in denen die Todesstrafe verhängt wird, in denen Homosexuelle, Frauen und Journalist*innen sowie generell Andersdenkende von staatlicher Repression, Verfolgung und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, können nicht als ’sichere Herkunftsstaaten‘ deklariert werden“, erklärt Malena Todt, Sprecherin der GJH. 

 

„Eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Algerien, Marokko und Tunesien ist fatal. In diesen Ländern wird Minderheiten der Zugang zu notwendigem Schutz versagt. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, können dies oftmals nur schwer nachweisen und haben in dem verkürzten Verfahren für Bürger*innen eines ’sicheren Herkunftsstaates‘  kaum Chance auf Asyl, auch wenn ihnen eigentlich Asyl zustehen würde.  Das Konstrukt der ’sicheren‘ Herkunftsstaaten höhlt prinzipiell das individuelle Recht auf Asyl aus und es gibt sinnvollere Maßnahmen den bürokratischen Aufwand von Asylverfahren zu vereinfachen“, so Nina Eisenhardt, Bundestagskandidatin der GJH.

 

Die GRÜNE JUGEND Hessen fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bund und Ländern dazu auf, die Menschenrechtsverletzungen und Gefährdung von Schutzbedürftigen und Minderheiten nicht zu tolerieren. Weiterhin sollte das Konstrukt der ’sicheren‘ Herkunftsstaaten abgeschafft werden. Deswegen: Morgen keine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Algerien, Marokko und Tunesien!

 

Das Gesetz, das im vergangenen Juni kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde, kann nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Dafür sind mindestens 35 der insgesamt 69 Ja-Stimmen im Bundesrat notwendig. Im Koalitionsvertrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in Hessen ist explizit vereinbart, dass sich das Land im Bundesrat enthält, wenn keine Übereinkunft über das Abstimmungsverhalten erzielt werden kann. Enthaltungen zählen bei Zustimmungsfragen wie Nein-Stimmen.



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