LMV März 2018: Gleichstellung fängt bei Sprache an!
Die GRÜNE JUGEND Hessen kritisiert die Entscheidung des BGH in Sachen VI ZR 143/17 (Verwendung von Vordrucken, die eine spezifisch weibliche Personenbezeichnung vorsehen), nachdem Frauen kein Recht auf weibliche Ansprache in Formularen haben, da durch die Verwendung des generischen Maskulinum kein ersichtliche Benachteiligung von Frauen festzustellen sei, aufs Schärfste und verurteilt zudem die Argumentation der Vorinstanzen, die ihre Ablehnung damit begründeten, dass schwierige Texte durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter zu verstehen seien und die männliche Form schon seit 2000 Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.
Die GRÜNE Jugend Hessen appelliert an die in Deutschland ansässige Sparkassen-Finanzgruppe zukünftig Frauen* und Männer gleichermaßen anzusprechen. Als Teil der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Deutschlands und somit Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, sehen wir es als unabdingbar an, dass die Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Frauen* sprachlich nicht weiter diskriminiert und durch die entsprechende Anrede Art. 3 GG gerecht wird.
Zudem fordert die GRÜNE JUGEN Hessen, dass dort wo GRÜNE in Hessen, sei es auf kommunaler- und landespolitischer Ebene, in Regierungsverantwortung sind, bei Körperschaften des öffentlichen Rechts auf eine gendergerechte Sprache umgestellt wird und bei den Bemühungen um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen* und Männern nicht nachgelassen wird.
Die GRÜNE JUGEND Hessen zeigt sich solidarisch mit Marliese Krämer und ihren unerlässlichen Kampf für die Gleichstellung von Frau* und Mann AUCH in der deutschen Sprache.
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