13. März 2020

LMV März 2020: Julian Assange freilassen – Pressefreiheit schützen!



Wir unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters der UN Nils Melzer, zur Freilassung von Julian Assange und stellen uns entschieden gegen seine Auslieferung in die USA.

Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, deckte 2010 schwere Regierungsvergehen auf. Unter Anderem veröffentlichte WikiLeaks interne Dokumente der US-Streitkräfte, die Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak sowie Korruption belegen. Seitdem steht Assange im Fokus der US-amerikanischen Justiz.

Um einer Auslieferung an die USA zu entgehen, befand sich der Enthüllungsjournalist und politische Aktivist  fast sieben Jahre lang im unfreiwilligen Exil, in der ecuadorianischen Botschaft in London. Seit April diesen Jahres sitzt er nun eine einjährige Haftstrafe in London ab, mit der Begründung, dass er 2012 gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe. Gegen Assange wurden 2010 außerdem Vergewaltigungsvorwürfe in Schweden erhoben.

Bei all diesen rechtlichen Verfahren beklagt der UN Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer den Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und erhebt den Vorwurf der psychologischen Folter gegen die britische Justiz. So berichtet er von seinem Besuch bei Assange in der Haft von deutlichen Anzeichen massiver psychologischer Folter. Außerdem seien die Vergewaltigungsanschuldigungen in Schweden teilweise konstruiert. Bei einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft und wohl kein rechtsstaatliches Verfahren.

Nils Melzer spricht davon, dass mit dem Fall Julian Assange von mehreren demokratischen Staaten ein Exemple statuiert werden soll, um künftige Leaks von staatlichem Fehlverhalten und Kriegsverbrechen zu verhindern. Eine solche Einschüchterung schränkt die Freiheit der Presse, deren Aufgabe es sein soll, den Staat zu kontrollieren, massiv ein.

Daher fordern wir:
• Umfassende Aufklärung der Foltervorwürfe an Julian Assange durch Großbritannien einer unabhängigen Stelle.
• Überprüfung der bisherigen rechtlichen Verfahren gegen Julian Assange auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
• Die Freilassung von Julian Assange.
• Weitreichenden Schutz von Whistleblowern vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit Enthüllungen, die das öffentliche Interesse schädigen oder bedrohen.

Beschlossen am 08.03.2020 auf der Landesmitgliederversammlung in Darmstadt.



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