LMV April 2024: TINA*-Strategie für die GRÜNE JUGEND Hessen

TINA*-Strategie für die GRÜNE JUGEND Hessen

Transfeindlichkeit ist ein gesamtgesellschaftliches und strukturelles Problem. Dieses Problem macht leider auch vor unseren Räumen nicht halt. Um diesem Problem in unseren Reihen entgegenwirken zu können, wird mit diesem Antrag die TINA*-Strategie für die GRÜNE JUGEND Hessen gestartet.

Begriffserklärung: TINA* und INTA* stehen für dieselbe Personengruppe. Diese umfasst Trans, Inter, nicht binäre, agender und alle Menschen, die sich nicht mit bzw. in den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren.

Wir starten nicht bei 0:

Vor einem Jahr haben wir das FINTA* Statut verabschiedet, das die Einführung des INTA*-Personen-Forums beinhaltet, um sicherzustellen, dass Entscheidungen zu TINA*-relevanten Themen nicht ohne die direkte Beteiligung von TINA*-Personen getroffen werden. Darüber hinaus wurde die Position der frauenpolitischen Sprecherin in FINTA-politische Sprecherin umbenannt, um die inklusive Ausrichtung unseres Verbands zu unterstreichen. Die TINA*- und queerpolitischen Sprecherinnen im Landesvorstand setzen sich gemeinsam für dieses Anliegen ein.

Zudem wurde die TINA*-Vernetzungsgruppe auf Hessen-Ebene ins Leben gerufen. Diese Maßnahmen stellen jedoch erst den Anfang dar, um die Einbindung von TINA* Personen in unserem Verband zu stärken. Die TINA* Strategie bildet den ersten Schritt, um diese Einbindung zu vertiefen und unseren Verband sicherer für TINA* Personen zu machen.

Das kann erst das Fundament sein!

Deswegen wird mit diesem Antrag die TINA*-Strategie der GRÜNEN JUGEND Hessen gestartet. Damit sich unsere Mitglieder mit den Themen auseinandersetzen und somit TINA* Personen einen sichereren Ort in der GRÜNEN JUGEND Hessen haben. Denn wir als Verband müssen gemeinsam eine laute Stimme gegen Transfeindlichkeit auf allen Ebenen sein!

Außerdem wollen wir durch die Strategie TINA*-Personen bessere Möglichkeiten geben, um sich untereinander zu vernetzen und politische Wirksamkeit innerhalb unseres Verbands zu erfahren.

Der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Hessen verpflichtet sich, innerhalb eines Jahres, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Auf jeder Veranstaltung der GRÜNEN JUGEND Hessen, wird das Präsidium vor jeder Wahl, auf das FINTA* Statut hinweisen und dieses erklären
  • Auf Funktionär*innentreffen Treffen (KVVo-LaVo Treffen, LaBei) soll die Möglichkeiten der Weiterbildung zu TINA* politischen Themen gegeben werden und so ein solidarischer Umgang mit TINA* Personen ausgebaut werden
  • Eine TINA* Vernetzungsgruppe soll entstehen und neben den Queeren Vernetzungstreffen, auf GRÜNE JUGEND Hessen Veranstaltungen, sollen auch TINA* Vernetzungen stattfinden
  • Es soll überprüft werden wie die GRÜNE JUGEND Hessen die (bisher) TINA* Vernetzung in unsere Satzung aufnehmen kann so das diese unter anderem ein Antragsrecht bekommt
  • Alle Kreisverbände sollen, Grundlagen- und/oder weiterführende- Workshops (bspw. Trans* Feindlichkeit-Workshop) bekommen. Zusätzlich werden wir auf GRÜNE JUGEND Hessen Veranstaltungen Workshops zu diesem Thema anbieten, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben an diesen Workshops teilzunehmen
  • Der Landesvorstand soll sich selbst zu diesen Themen weiterbilden und sich damit auseinandersetzen wie wir TINA* Personen besser empowern können
  • Der Neumitgliederreader wird überarbeitet und neu aufgelegt. Unteranderem wird in dem Reader das FINTA* Statut erläutert, erklärt wie man nicht binäre Pronomen richtig verwendet und viele Grundbegriffe und Abkürzungen erläutert. Dieser Reader wird mittels des Neumitgliederbriefes an alle Neumitglieder versendet werden.
  • Der Landesvorstand soll nach einem Jahr die Maßnahmen evaluieren und sich die nächsten Maßnahmen überlegen
  • Auf der Landesmitgliederversammlung im Herbst 2025 sollen die Ergebnisse der Maßnahmen vorgestellt werden sowie die nächsten Schritte um die GRÜNE JUGEND Hessen für TINA* Personen sicherer zu machen

LMV April 2024: „Eine für Alle“ – Landesregierung? Nicht für Mieter*innen!

Die GRÜNE JUGEND Hessen bekräftigt ihre Beschlusslage, dass Wohnungsbaugenossenschaften Akteur*innen auf dem Wohnungsmarkt sind, die gefördert werden müssen. Für uns sind gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen ein wesentlicher Baustein für bezahlbares Wohnen in Hessen. Nicht nur nutzen sie den vorhandenen Wohnraum effektiver, sondern agieren auch nach gemeinwohlorientierten Prinzipien. Wenn die Neue Wohngemeinnützigkeit von der Bundesregierung eingeführt wird, werden sie von dieser profitieren.

Bis dahin fordern wir von der Landesregierung ein eigenes Förderprogramm für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen! Neben finanziellen Unterstützungsleistungen, sollte dies eine aktive Liegenschaftspolitik und eine Konzeptvergabe mit günstigen Preiskonditionen enthalten. Außerdem soll die Landesberatungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen beibehalten und angemessen ausgestattet werden. Kommunen sollen einen gewissen Anteil für diese Wohnformen in neuen Bauprojekten festsetzen.

Jedoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass die neue Landesregierung die Prioritäten in der Wohnungspolitik falsch setzt. Das angekündigte Sofortprogramm setzt den Fokus auf das Hessengeld für selbstgenutztes Eigentum, der Genehmigungsvorbehalt für Kommunen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll Ende 2025 auslaufen und die Kündigungssperrfrist auf 6 Jahre verkürzt werden. Das lässt nichts Gutes in den nächsten fünf Jahren für Mieter*innen erwarten.

Wir brauchen eine Kurskorrektur! Das Gesetz gegen spekulativen Leerstand darf nicht auf die lange Bank geschoben werden und der Trend steigender Sozialwohnungen muss endlich auch in den hessischen Großstädten ankommen. Damit Studis, Azubis und viele weitere Menschen sich das Leben dort wieder leisten können und Geflüchtete, Obdach- und Wohnunglose ein sicheres Dach über dem Kopf haben.

LMV April 2024: Verbesserung der Situation für psychisch erkrankte Schüler*innen in Hessen

Die GRÜNE JUGEND HESSEN setzt sich dafür ein:

  1. Das es einmal im Jahr ein verpflichtendes Seminar für hessische Lehrkräfte im Schuldienst geben soll, welches über psychische Erkrankungen aufklärt und über den Umgang mit psychisch erkrankten Schüler*innen berät.
  1. Das für Lehrkräfte im hessischen Schuldienst eine Schweigepflicht gegenüber anderen Lehrkräften in Bezug auf psychische Erkrankungen von Schüler*innen eingeführt werden soll.
  1. Vor allem in Bezug auf den Artikel 6 des Grundgesetzes soll juristisch überprüft werden, ob es möglich wäre, dass Lehrkräfte Schulpsycholog*innen ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten anfordern dürfen, wenn der*die betroffene Schüler*in das 15. Lebensjahr vollendet hat und keine Unterrichtung von seinen*ihren Erziehungsberechtigten wünscht. Falls es juristisch möglich ist, soll sich für die Umsetzung dieser Maßnahme eingesetzt werden.
  2. Mentale Gesundheit erlernen. Es soll bereits jungen Menschen Kompetenzen zur mentalen Gesundheit beigebracht werden. Es wäre sinnvoll, Themen wie psychische Gesundheit, Stressbewältigung, Achtsamkeit und emotionale Intelligenz in den Lehrplan aufzunehmen. Durch eine gezielte Bildung über mentale Gesundheit könnten Schüler:innen frühzeitig lernen, wie sie mit ihren eigenen Emotionen umgehen und sich selbst sowie andere besser verstehen können. Es soll geprüft werden inwiefern die Schulgesundheitsfachkräfte eingesetzt werden könnten.

Begründung

Obwohl sich die Situation von psychisch erkrankten Schüler*innen im Vergleich zu früher verbessert hat, gibt es heute immer noch viele Probleme im schulischen Rahmen, welche ihnen das Leben und den Umgang mit ihrer Krankheit zusätzlich erschweren.

  • 1. Viele Lehrkräfte sind mit diesem Thema überfordert und befragen zuerst Internetquellen, wenn sie mit diesem Thema konfrontiert werden. Zudem sind ungefähr ein Drittel der hessischen Lehrer*innen über 50 Jahre alt [1] und somit in einem gesellschaftlichen Umfeld aufgewachsen, in dem psychische Erkrankungen noch stärker stigmatisiert worden sind als sie es heutzutage werden [2], wodurch ihnen oftmals der Zugang zu dem Thema fehlt.
  • Seminare welche über psychische Erkrankungen aufklären, würden die Lehrkräfte für dieses Thema sensibilisieren, sowie Vorurteile und Überforderung bei dem Umgang mit psychisch erkrankten Schüler*innen abbauen. Durch das Seminar könnten Lehrer*innen auch ein*e Kinder- und Jugendpsycholog*in vor Ort kennenlernen, mit welche*r sie möglicherweise beim Unterrichten von psychisch erkrankten Schüler*innen zusammenarbeiten müssten. Dadurch würde im besten Fall eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem*der behandelnden Psycholog*in und den unterrichtenden Lehrkräften entstehen.
  • 2. Durch die Etablierung einer Schweigepflicht im hessischen Schuldienst, würde es Schüler*innen mit psychischen Erkrankungen leichter fallen, sich bestimmten Lehrkräften anzuvertrauen. Sie müssten nicht mehr mit der Angst leben, dass durch dieses Anvertrauen möglicherweise das gesamte Kollegium über ihre psychische Erkrankung Bescheid weiß. Somit könnte eine bessere Betreuung von psychisch erkrankten Schüler*innen ermöglicht werden.
  • 3. Es ist wichtig zu beachten, dass Jugendliche, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben und kassenärztlich versichert sind, können ohne das Wissen ihrer Sorgeberechtigten von Psycholog*innen therapiert werden [3]. Dies sollte auch für Schulpsycholog*innen gelten, da es für Lehrkräfte einfacher werden würde, solche anzufordern. Zudem wären ältere Schüler*innen bereitwilliger, mit Schulpsycholog*innen zu sprechen, da ihre Erziehungsberechtigten nicht mehr darüber informiert werden müssten. Gespräche über die eigenen psychischen Probleme können mit den eigenen Erziehungsberechtigten unter Umständen schwierig und unangenehm sein [4].

Deswegen sollte es Betroffenen ab einem gewissen Alter erlaubt sein, selbst zu entscheiden, wann und ob sie mit ihren Sorgeberechtigten über ihre psychischen Probleme sprechen möchten. Diese Problematik sollte den Beginn einer schulpsychologischen Behandlung nicht zusätzlich erschweren oder sogar verhindern.

Zwar könnte dies einen Eingriff in das Elternrecht [5] bedeuten, allerdings muss auch beachtet werden, dass eine frühzeitige psychologische Behandlung eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung oder sogar den Tod des psychisch erkrankten Jugendlichen verhindern könnte. Auch gibt es Jugendliche, die vor einem Besuch bei einem*einer Jugendpsycholog*in aus unterschiedlichen Gründen zurückschrecken, weswegen es für diese Jugendliche womöglich einfacher wäre, über die schulpsychologischen Angebote Ersthilfe zu erhalten. Auf Grund dessen müsste geprüft werden, ob das Elternrecht durch diese Maßnahme verletzt werden würde und ob das Elternrecht oder das Recht des Kindes auf Gesundheit [6] bei diesem Umstand schwerer wiegt.

[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/215058/umfrage/anteil-der-lehrer-ueber-49-jahre-nach-bundeslaendern/ [28.03.2024]

[2] https://www.zeit.de/zett/2020-05/eltern-depressionen-erklaeren-meine-mutter-haelt-depressionen-fuer-charakterschwaeche?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com% [28.03.2024]

[3] https://psychotherapie-eva-wilke.de/psychotherapie-ohne-zustimmung-der-eltern-moeglich/ [28.03.2024]

[4] https://www.zeit.de/zett/2020-05/eltern-depressionen-erklaeren-meine-mutter-haelt-depressionen-fuer-charakterschwaeche?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com% [28.03.2024]

[5] https://www.caritas.de/glossare/elternrecht#:~:text=Laut%20Artikel%206%20des%20Grundgesetzes,Wohl%20des%20Kindes%20zu%20sichern. [28.03.2024]

[6] https://www.caritas.de/magazin/schwerpunkt/un-kinderrechtskonvention/jedes-kind-hat-das-recht-auf-gesundheit#:~:text=Artikel%2024%20der%20Kinderrechtskonvention%2C%20 [28.03.2024]

LMV April 2024: Für eine feministische Kritik der Polizei!

In Deutschland ist jede dritte Frau von Gewalt betroffen. Fälle partnerschaftlicher Gewalt steigen aktuell weiter an. Nicht einmal jede zehnte Betroffene erstattet jedoch Anzeige. Denn von Frauen und (mehrfach-)marginalisierten Personengruppen wird die Polizei mitnichten als „Freund und Helfer“ wahrgenommen. Insbesondere rassifizierte und illegalisierte Frauen – genauso wie trans und nicht binäre Personen – laufen zu sehr Gefahr, zudem Opfer staatlicher Gewalt zu werden. Viel zu oft erfahren sie keinen Schutz und keine Gerechtigkeit sondern Retraumatisierung oder gar Kriminalisierung.

Gewalt gegen Frauen ist gesamtgesellschaftlich so weit normalisiert und „alltäglich“, dass die Schwere der Taten nicht wahrgenommen wird. Vor allem in diesem Bereich sind Polizeibeamt_innen zu wenig sensibilisiert und haben insbesondere zu wenig Wissen über die Dynamiken von häuslicher Gewalt. Statt der erhofften Hilfe werden gewaltbetroffene Frauen viel zu häufig nicht ernst genommen und mit misogyner Vorverurteilung und Demütigung konfrontiert. Im schlimmsten Fall werden Polizist_innen zu Kompliz_innen der Täter, Suchen die Schuld bei den Betroffenen oder betreiben Täter-Opfer-Umkehr. Sexismus und die Reproduktion von patriarchaler Gewalt in polizeilichen Strukturen wird politisch und gesellschaftlich kaum thematisiert oder als solche anerkannt.

Die Polizei ist die ausführende Gewalt eines patriarchalen Staates. Es ist ihre dezidierte Aufgabe, die herrschende Ordnung aufrechtzuerhalten und gegen Angriffe zu verteidigen. Die Polizei ist deshalb keine Lösung für patriarchale Gewalt, sondern Teil des Problems, das sich weder reformieren noch auflösen lässt. Denn Strukturen und Wertvorstellungen von Polizei (sog. „Cop Culture1) sind erheblich von patriarchal-chauvinistischer Männlichkeit geprägt. Das zeigt sich in Autoritarismus, Herrschafts- und Gewaltaffinität, Freund-Feind-Denken und unbedingter Solidarität unter Polizisten in Form eines männerbündischen Corpsgeistes. Nicht jede Ausprägung der Cop Culture ist bei allen Polizist_innen im gleichen Maße vorhanden oder sichtbar, trotzdem ist sie hegemonial, identitätsstiftend und dient als kulturelles Leitbild.

Für uns als GRÜNE JUGEND HESSEN ist deshalb klar: Unser Ziel ist eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Zukunft. Aktuell ist die Polizei vorrangig Freund, Helfer und Schutzmacht patriarchaler, kapitalistischer und rassistischer Strukturen. Herrschende Machtsysteme können jedoch nicht mit, sondern nur gegen den repressiven Polizeiapparat überwunden werden. Reformen wie eine Demokratisierung und zivilgesellschaftliche Kontrollen der Polizei oder eine Mittelumverteilung hin zu sozialpolitischen Maßnahmen sind wichtige realpolitische Schritte, um den Schutz für marginalisierte Personengruppen unmittelbar zu erhöhen. Dennoch können und wollen wir nicht bei der Forderung nach Reformen stehenbleiben. Wir wollen deshalb gemeinsam eine vertiefte Debatte aus intersektionaler und herrschaftskritischer Perspektive um emanzipatorische Alternativen führen.

1: „Cop Culture“ (Polizeikultur) beschreibt ein ursprünglich aus dem englischsprachigen Raum stammendes organisationssoziologisches Konzept, das die Kultur, Strukturen und Werte der Polizei definiert.

Quellen

„SCHUTZ VON FRAUEN VOR GEWALT: DIE POLIZEI, EINE INSTITUTION DES PATRIARCHALEN STAATES, ALS MITTEL GEGEN PATRIARCHALE GEWALT?“: https://www.cilip.de/2020/10/28/schutz-von-frauen-vor-gewalt-die-polizei-eine-institution-des-patriarchalen-staates-als-mittel-gegen-patriarchale-gewalt/

„#POLIZEIPROBLEM ABSCHAFFEN? – EINFÜHRENDE SKIZZEN ZUR KRITIK DER POLIZEI“: https://www.cilip.de/2021/04/11/polizeiproblem-abschaffen-einfuehrende-skizzen-zur-kritik-der-polizei/

„Kritik der Polizei. Rahel Jaeggi im Gespräch mit Christina Clemm, Tobias Singelnstein und Daniel Loick“: https://criticaltheoryinberlin.de/podcast/podcast-7-kritik-der-polizei/

„Maskulinität in der Polizei: Was Cop Culture mit Männlichkeit zu tun hat. Ein Essay (Rafael Behr)“: https://akademie-der-polizei.hamburg.de/resource/blob/490198/170aaf1bd797b1e28b4ed9372de4b1e9/maskulinitaet-polizei-do-data.pdf

„INTERVIEW: Viele kennen die Statistik, wonach in Deutschland alle drei Tage eine Frau durch ihren Partner getötet wird. Aber es wird hingenommen“: https://www.nzz.ch/feuilleton/femizide-interview-mit-der-anwaeltin-christina-clemm-ld.1823129

„Sexualisierte Gewalt anzeigen. Der doppelte Schmerz“: https://taz.de/Sexualisierte-Gewalt-anzeigen/!5813725/

LMV April 2024: Kurdisches Leben schützen- Graue Wölfe verbieten!

Wir als Grüne Jugend Hessen verurteilen die völkerrechtswidrigen Angriffe seitens der nationalistisch-türkischen Regierung und der rechtsextremen Grauen Wölfe auf Kurden und Armenier.

Die Grauen Wölfe sind laut bpb die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland. Der von den Grauen Wölfen vertretene Panturkismus hat in der Vergangenheit maßgeblich zum Genozid an den Armenier*innen beigetragen. Gleichzeitig werden Kurd:innen und Armenier*innen auch hier in Deutschland von den Grauen Wölfen bedroht und angegriffen! Die Organisation rekrutiert türkischstämmige Jugendliche in Deutschland welche mit Idenditätsschwierigkeiten aufwachsen und versucht sie von ihrer rassistischen Ideologie zu überzeugen.

Auf der Flucht nach Heimat!

Kurden sind einer der größten Völker, die bis heute keinen eigenen unabhängigen Staat besitzen und so ihre Siedlungsgebiete in der Osttürkei, in Nordsyrien, im Nordirak und in Westiran verstreut sind.

Im Laufe der Geschichte haben Kurd*innen zahlreiche völkerrechtswidrige Angriffe und Unterdrückungen seitens der nationalistisch-türkischen Regierung sowie von den Grauen Wölfen erleben müssen. So sind Kurd:innen ständig auf der Flucht nach Sicherheit und Freiheit, während sie um ihre eigene Existenz kämpfen müssen. Auch in Europa, wo doch die Meisten denken würden, dass sie sicher sind, werden sie immer wieder von Anhängern der Grauen Wölfe auf brutalster Art angegriffen.

So kann und darf es nicht weiter gehen!

Für die Sicherheit des kurdischen Lebens und die Selbstbestimmung der Kurd*innen fordern wir ein Verbot der Grauen Wölfe und Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen.

LMV April 2024: Asylrechtsverschärfung verhindern – Bezahlkarte ablehnen

Wir lehnen die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen (und anderen Empfänger*innen von Sozialleistungen), die sich in ihrer Funktionalität maßgeblich von einer Girocard unterscheidet, ab.

Wir lehnen insbesondere die folgenden öffentlich diskutierten Einschränkungen ab:

  • Einschränkung der Persönlichkeitsrechte durch Nutzung für andere Zwecke der Daten als die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Begrenzungen und Gebühren bei Bargeldabhebungen
  • Einschränkung von Warengruppen
  • Geographische Einschränkungen der Nutzung
  • Einschränkung von Online-Zahlungen und Überweisungen
  • klare optische Unterscheidbarkeit von anderen Bezahlkarten

Wir befürworten stattdessen Maßnahmen, die tatsächlich die Situation von Kommunen und den Geflüchteten selbst verbessern. Zu diesen zählen unter anderem eine gute und möglichst einfache Eingliederung in angemessen bezahlte Beschäftigung, die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen sowie die Bereitstellung von genügend Kapazitäten für Sprachkurse.

Begründung

Die Einführung einer Bezahlkarte, die die Auszahlung von Barleistungen an Asylbewerber*innen ersetzen soll, wird derzeit von 14 Bundesländern angestrebt. Unter ihnen ist auch Hessen.

Die Idee der Bezahlkarte basiert auf einem grundsätzlichen Misstrauen und Vorurteilen gegenüber Asylbewerber*innen. Der Vorwurf der systematischen Zweckentfremdung der Barleistungen (bspw. durch Überweisungen in Heimatländer) lässt sich jedoch wissenschaftlich nicht erhärten [1]. Auch einen fahrlässigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln lässt sich nicht beobachten. Grundsätzlich gilt für Asylbewerber*innen das Gleiche wie für alle Menschen in Armut: nirgendwo ist ein effizienterer Umgang mit Geld zu beobachten.

Als weitere Begründung für die Einführung werden immer wieder die sogenannten Pull-Faktoren angeführt. Menschen fliehen vor Krisen, Krieg oder Verfolgung, allen voran aus Syrien, Afghanistan oder der Türkei. Es gibt keine sachlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung zur Flucht dadurch beeinflusst wird, ob es im Aufnahmeland Geld, Gutscheine oder Bezahlkarten zum Überleben gibt. Und es existieren auch keine Belege dafür, dass eine Sachleistungsversorgung und ein Absenken der Sozialleistungen zu weniger Geflüchteten führt [2].

Wir erkennen das Argument der Vereinfachung von Auszahlungen der Leistungen für die Kommunen an. Auch kann eine Bezahlkarte im Sinne einer Girocard auch für Geflüchtete selbst eine Vereinfachung darstellen. Dies setzt allerdings voraus, dass es eine uneingeschränkte Nutzbarkeit gewährleistet ist und die Karte auch optisch nicht von einer Girocard zu unterscheiden ist. Im medialen Diskurs, auf Bundesebene sowie in Hessen sind wir von dieser Ausführung jedoch weit entfernt. Stattdessen werden allerlei Wege diskutiert, Asylbewerber*innen zu gängeln. Unter anderem werden geographische Beschränkungen, Begrenzung von Bargeldabhebung und Beschränkungen auf bestimmte Produktkategorien und Branchen diskutiert. Für diese Ansätze gibt es keine andere Erklärung als rassistische Vorurteile und ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Menschen in prekären Verhältnissen. Sie sprechen diesen Menschen ihre Mündigkeit ab. In diesem Kontext erscheint uns nur eine Ablehnung der Vorstöße als sinnvoll, sollte nicht auf sämtliche Einschränkungen verzichtet werden.

[1] https://www.n-tv.de/politik/Migrationsexperte-zweifelt-an-Wirkung-von-Bezahlkarte-article24703016.html

[2] https://www.bundestag.de/resource/blob/799860/b555457732e3ec012177cdf4357110a0/WD-1-027-20-pdf-data.pdf?enodia=eyJleHAiOjE3MTAwMDg1NjcsImNvbnRlbnQiOnRydWUsImF1ZCI6ImF1dGgiLCJIb3N0Ijoid3d3LmJ1bmRlc3RhZy5kZSIsIlNvdXJjZUlQIjoiODguNzIuMTE1LjQyIiwiQ29uZmlnSUQiOiI4ZGFkY2UxMjVmZDJjMzkzMmI5NDNiNTJlOWQyY2Q2NTA1NzU0ZTE2MjIxMmEyY2UxYmI1YWYxNWMwZDRiYmZlIn0=.X37dG52SKoyWAt6Bax_uHLZnIFm1lflP3gqx6mnKsJc

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26. Februar 2025

Pressemitteilung 2025-03: GRÜNE JUGEND Hessen fordert Rücktritt von Henrik Statz (FDP), Pascal Reddig (CDU) und Ute Schwarzenberger (SPD)

Die GRÜNE JUGEND Hessen ist entsetzt über die respektlosen und beschämenden Äußerungen seitens der Koalition in Hanau gegenüber Emiş Gürbüz, die Mutter, des ermordeten Sedat Gürbüz. Emiş Gürbüz äußerte bei der Gedenkveranstaltung am 19.02.25 ihre Kritik an der Stadt Hanau. Das ist ihr gutes Recht. Statt sich mit ihr zu solidarisieren und mit der Kritik […]

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31. Januar 2025

Pressemitteilung 2025-02: GRÜNE JUGEND Hessen und Jusos Hessen verurteilen Annäherung der CDU Hessen an Rechtsextreme

„Es ist schockierend, dass die CDU wenige Tage nach dem Holocaust-Gedenktag mit der AfD gemeinsame Sache macht. Wer sich in Hessen auf das Andenken an Walter Lübcke beruft, kann nicht gleichzeitig im Bundestag mit einer Partei stimmen, die Rechtsextreme in ihren Reihen duldet. Die CDU Hessen hat mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie nicht mehr […]

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20. Januar 2025

Pressemitteilung 2025-01: Stillstand beim Leerstand: Hessen wartet weiter auf das Leerstandsgesetz

Jede leerstehende Wohnung ist eine zu viel. Ein Zustand, der angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum dringend einer Lösung bedarf. Das Fehlen eines Leerstandsgesetzes verstärkt nicht nur die Krise auf dem Wohnungsmarkt, sondern hat auch soziale und wirtschaftliche Folgen. Leerstehende Immobilien führen zu Verfall und mindern die […]

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