5. April 2012

„Es darf demonstriert werden!“- Grüne Jugend Hessen darf den Flashmob am Karfreitag in Wiesbaden abhalten!



Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen hat heute vom Verwaltungsgericht bestätigt bekommen, dass die Durchführung eines Flashmobs am Karfreitag rechtsmäßig ist. Das Recht auf eine politische Demonstration ist auch an diesem Tag gewährleistet. „Wir freuen uns sehr, dass das Verwaltungsgericht uns hier Recht gibt, hätten aber auch nichts anderes erwartet. Für uns ist es dennoch wichtig, dass die christliche Andacht an diesem Tag nicht gestört wird.“, fügten Kaya Kinkel und Benjamin Weiß, Vorsitzende der Grünen Jugend Hessen an. Nachdem letztes Jahr die Ordnungsbehörde Frankfurt am Main bestätigt hat, dass es sich beim Aufruf der Grünen Jugend Hessen um eine politische Demonstration und nicht um eine Tanzveranstaltung handelt, ist mit dem heutigen Urteil klar: Der Protest gegen das Tanzverbot darf auch am Karfreitag stattfinden.

Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen ruft daher auf, sich dem Flashmob am Karfreitag in Wiesbaden anzuschließen. Dieser findet am 6. April von 12 bis 13 Uhr am Derneschen Gelände in Wiesbaden statt. Damit die religiöse Andacht nicht gestört wird, wollen wir in Stille unseren Protest kundtun.

Alle TeilnehmerInnen sollen ihren MP3-Player mit ihrer Lieblingsmusik mitnehmen. Von der Ordnungsbehörde wurde ein Tanz-Flashmob verboten, trotz dass dieser als politische Demonstration und nicht als Tanzveranstaltung gilt. Eine genaue Definition, was als Tanzen gilt, wurde aber nicht gegeben und so ist jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin überlassen, was Tanzen ist und was nicht.



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