17. Mai 2016

GJH fordert vollständige Gleichstellung



SharePic-IDAHITAnlässlich des Internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit fordert die Grüne Jugend Hessen (GJH) die vollständige Gleichstellung von LGBTQIA (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Queere, Inter- und Asexuelle). Die Vorsitzenden der GJH, Ginan Osman und Thorben Sämann, erklären: „Weltweit werden LGBTQIA zu Opfern von Gewalt, werden verfolgt, verhaftet, gefoltert und in einigen Ländern sogar hingerichtet. Auch in Deutschland ist Diskriminierung nach wie vor in vielen Bereichen Alltag. So sind beispielsweise die Ehe noch immer nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und die eingetragene Lebenspartner*innenschaft rechtlich längst nicht in allen Belangen mit der Ehe gleichgestellt. Auch eine gemeinsame Adoption von Kindern wird gleichgeschlechtlichen Paare verwehrt.“ Ann-Christine Herbold, frauenpolitische Sprecherin der GJH, ergänzt: „Gerade im ländlichen Raum ist Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit vergleichsweise ausgeprägt. Gleichzeitig fehlen dort jedoch oftmals Anlauf- und Beratungsstellen für LGBTQIA. Hier sehen wir ganz klar Handlungsbedarf für die Kommunen und die Zivilgesellschaft.“

Seit 2005 wird unter dem Motto „A Day in Hand“ am 17. Mai der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit gefeiert und genutzt, um mit Aktionen auf die alltägliche Diskriminierung von LGBTQIA aufmerksam zu machen. Das Datum erinnert an den 17. Mai 1990, an dem die WHO Homosexualität als Krankheit in ihrem Diagnoseschlüssel strich. Zudem ähnelt die Schreibweise des 17.5. dem §175 StGB, der bis 1994 sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, weshalb der Tag früher als “Feiertag der Schwulen” bezeichnet wurde. Noch heute gelten alle damals wegen ihrer sexuellen Identität nach §175 StGB bestraften Männer als vorbestrafte Verbrecher. Vorige Woche erst stellte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Rechtsgutachten vor, das aussagt, es sei rechtlich möglich die Urteile gegen Schwule aufzuheben und sie zu entschädigen. Der Staat sei sogar verpflichtet, die Aufhebung von Urteilen zu überprüfen, die gegen die Grundrechte einer Bevölkerungsgruppe verstoßen. Ann-Christine Herbold, frauenpolitische Sprecherin der GJH, fordert daher: „Es wird Zeit, die Opfer des §175 StGB endlich zu rehabilitieren und angemessen für das ihnen angetane Unrecht zu entschädigen!“



← zurück