Grüne Jugend Hessen hebelt Tanzverbot aus- „Politisches Tanzen“ auch am Karfreitag erlaubt!
Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen (GJH) zeigt sich sehr erfreut über die Einstellung des Ordnungsverfahrens der Stadt Frankfurt um den Tanz-Flashmob am diesjährigen Karfreitag. Nachdem die Staatsanwaltschaft keinen Grund für ein Verfahren sah, ging eine zusätzliche Anzeige beim Ordnungsamt ein. Daraufhin wurde das Ordnungsverfahren eingeleitet. Am vergangenen Donnerstag wurden nun dem Vorsitzenden der Grünen Jugend Hessen, Benjamin Weiß, mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. „Hier ging es nicht mehr um das Tanzen am Karfreitag, sondern schlicht und ergreifend um das Recht, auch an Feiertagen seinen politischen Protest kund zu tun.“, erklärten Kinkel und Weiß. „Mit der Einstellung des Ordnungsverfahren ist zudem nochmal deutlich geworden, dass das Demonstrationsrecht auch am Karfreitag nicht eingeschränkt ist. Wir sind froh, dass es zu dieser Entscheidung gekommen ist.“, fügten die beiden Vorsitzenden hinzu. Das rechtmäßige Handeln des damaligen Landesvorstandes ist somit nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch vom Ordnungsamt der Stadt Frankfurt bestätigt worden. Ebenfalls wird durch die Entscheidung eine Gesetzeslücke im hessischen Feiertagsgesetz deutlich. Nach Auffassung des Landesvorstandes der Grünen Jugend Hessen sei das politisch motivierte Tanzen am Karfreitag durchaus legal. Tanzveranstaltungen an Feiertagen müssten lediglich als Demonstration angemeldet werden und ein politisches Motto inne haben.
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