19. Juli 2016

Grüne Jugend Hessen kritisiert undifferenzierte Aussage der Jungen Union Hessen



In einer Presseerklärung vom 15.07.2016 bezüglich des Tragens von Kopftüchern von Richterinnen und Rechtsreferendarinnen erklärt Jan Hermann, Beauftragter für Integration im Landesvorstand der Jungen Union Hessen: „Die Neutralität der Rechtsprechung darf  durch fundamentalistische Symbole nicht in Zweifel gezogen werden.“ Weiterhin formuliert er: Richterinnen und Rechtsreferendarinnen seien Repräsentant*innen des Staates an „sensibler Stelle. Mit dieser Sensibilität verträgt es sich nicht, wenn der Eindruck entsteht, dass die Scharia das eigene Aussehen bestimmt.“

Die Landesvorsitzenden der Grünen Jugend Hessen (GJH), Sarah von Hagen und Thorben Sämann, kritisieren die undifferenzierten Aussagen: „Kopftücher als fundamentalistische Symbole zu bezeichnen und ihre Trägerinnen darüber hinaus als Anhängerinnen der Scharia zu bezeichnen, ist absolut falsch. Solche Aussagen sind reiner Populismus. Der Islam an sich ist keine fundamentalistische Religion und seine Anhänger*innen sind nicht automatisch Anhänger*innen der Scharia. Gerade Menschen mit juristischer Ausbildung auf Grundlage ihrer Religion zu unterstellen, das deutsche Recht der Scharia unterzuordnen ist eine Beleidigung für die Religion, alle Menschen mit juristischer Ausbildung und letztendlich auch für den Rechtsstaat. Wir würden uns vom Landesvorstand der Jungen Union Hessen eine differenziertere Argumentation zu diesem Thema wünschen.“



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