19. November 2015

LMV April 2013: Ein hessisches Feiertagsgesetz womit jede*r leben kann



Die Grüne Jugend Hessen hat maßgeblich zu den Protesten gegen das Tanzverbot und zur Diskussion über die Reformierung des Hessischen Feiertagsgesetzes beigetragen. In diesem Jahr haben wir, gemäß unserer Beschlusslage, die Osterfeiertage genutzt um mit der evangelischen Kirche in einen Dialog zu treten. Für uns war und ist es immer wichtig gewesen einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Ein Grundsatz hierfür war die Bereitschaft, das Hessische Feiertagsgesetz in seiner jetzigen Form zu reformieren. Aus den Diskussionen der vergangenen Jahre und speziell am diesjährigen Ostersonntag ergeben sich nun folgende Punkte, die man als Kompromiss verstehen kann:
Die Grüne Jugend Hessen setzt sich für die Abschaffung des Tanzverbotes und des Verbots öffentlicher sportlicher Veranstaltungen gewerblicher Art laut §8 im Hessischen Feiertagsgesetz an Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag ein. Die bestehende Rechtslage erachten wir als nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus fordern wir eine Abschaffung des Tanzverbots an den restlichen gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, da diese Vorschrift an der Realität vorbei geht.
Wir sind uns der gesellschaftlichen und christlichen Bedeutung der drei stillen Feiertage (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) bewusst. Daher ist uns klar, dass an diesen Tagen nicht nur, aber auch auf religiöse Gefühle Rücksicht genommen werden muss. Die Grüne Jugend Hessen setzt sich deshalb an diesen drei Tagen für eine Einschränkung von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 24.00 bis 0.00 Uhr ein. Von dieser Regelung wären beispielsweise Volksfeste auf öffentlichen Plätzen betroffen, nicht jedoch Clubs.
Die Grüne Jugend Hessen ist ebenfalls der Auffassung, dass die religiöse Ausübung der beiden großen christlichen Kirchen nicht allein geschützt werden sollte. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, die von unterschiedlichen Glaubensrichtungen geprägt ist. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass an besonderen Feiertagen anderer Religionen der öffentliche Raum genutzt bzw. geschützt werden kann. Arbeitsrechtlich wollen wir allen Beschäftigten die Möglichkeit geben an ihren Feiertagen der Arbeit fernzubleiben ohne dafür einen zusätzlichen Urlaubstag zu nehmen. Niemand sollte bei seiner Religionsausübung bevorzugt behandelt werden, weshalb wir mit einer solchen Regelung die Gleichberechtigung der Religionen fördern wollen. Die konkrete Umsetzung dieses Vorschlags soll auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert werden.



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