2. April 2022

LMV April 2022: Votenvergabe der GRÜNEN JUGEND Hessen zur Landtagswahl 2023



Im Herbst 2023 ist Landtagswahl und wir kämpfen für eine GRÜN-geführte progressive Landesregierung. Denn nur eine von uns GRÜNEN geführte Landesregierung kann uns in eine nachhaltige, feministische und sozial-gerechte Zukunft führen. Die GRÜNE JUGEND Hessen ist eine wichtige Stimme im Landesverband der hessischen GRÜNEN und unterstützt die Elternpartei auf vielen Ebenen. Wir fordern unser Recht ein, mit am Tisch zu sitzen und unsere Themen, unsere Punkte und unser Selbstverständnis in die Parlamente zu tragen. Um dies zu erreichen vergeben wir, die GRÜNE JUGEND Hessen, Voten für die Listenaufstellung für die Landtagswahl von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Hessen im Frühjahr 2023. Wir möchten unsere Visionen in die aktive Arbeit innerhalb des Landtages tragen.

Die Voten werden folgendermaßen vergeben:

  • Die GRÜNE JUGEND Hessen vergibt auf ihrer Landesmitgliederversammlung im Herbst 2022 zwei FINTA* und zwei offene Voten für die nächste Landtagswahl. Zwei der vier Votenträger*innen werden von der Landesmitgliederversammlung als Spitzenkandidat*innen gewählt.
  • Der Landesvorstand wird beauftragt, durch Arbeit auf verschiedenen Kanälen eine gute Positionierung der Votenträger*innen der GRÜNEN JUGEND Hessen auf der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN zur Landtagswahl 2023 zu erzielen. Die Priorität liegt dabei auf den Spitzenkandidat*innen. Die Träger*innen der Voten treten nicht ohne explizite Absprache vor oder gegen die Spitzenkandidat*innen an. Die Votenträger*innen unterstützen sich gegenseitig.
  • Der Landesvorstand wird weiter dazu beauftragt, den Wahlkampf der Votenträger*innen der GRÜNEN JUGEND Hessen in Absprache mit deren Wahlkampfteam finanziell, inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen und die Votenträger*innen in die Planung der Wahlkampfkampagne mit einzubeziehen. Die Unterstützung der beiden Spitzenkandidat*innen hat dabei Priorität.

Generelles

Bei der Vergabe der Voten soll darauf geachtet werden, dass sich die Vielfalt der Gesellschaft und des Verbandes in Bezug auf Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion, Behinderung, sozialer, ökonomischer oder Bildungsstatus und regionale Verteilung in den Votenträger*innen widerspiegelt. Bewerben auf die Voten können sich alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Hessen, die zugleich Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN sind und die bei der nächsten Landtagswahl das passive Wahlrecht besitzen. Ein Votum zeigt die Unterstützung von Kandidat*innen im Interesse der GRÜNEN JUGEND Hessen. Ein Votum berechtigt die Kandidat*innen, es bei der Bewerbung anzuführen und damit zu werben. Neben den Votenträger*innen können im Zuge der Landtagswahl weitere Mitglieder der GJH unterstützt werden. Nach einem erfolgreichen Einzug von GJH Mitgliedern in den Landtag tritt der Landesvorstand inZusammenarbeit mit dem Landesfinanzausschuss mit diesen in Verhandlungen, über die Höhe und Form einer anschließenden finanziellen Unterstützung für den Verband. Die Ergebnisse und Grundlagen dieser Verhandlungen sind unter Schutz von sensiblen Daten der beteiligten Personen so transparent wie möglich darzustellen.

Unterstützungsprozess

Der Landesvorstand wird beauftragt, im nächsten halben Jahr bis zur Listenaufstellung im Herbst 2022 einen Unterstützungsprozess für mögliche GJH-Kandidat*innen zu organisieren. Im Rahmen dessen soll allen GJ-Hessen Mitgliedern, die sich vorstellen können mit oder ohne ein Votum der GJ Hessen auf der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen zu kandidieren oder sich auf ein Direktmandat zu bewerben, erstens die notwendigen Fähigkeiten für eine solche Kandidatur und den anschließenden Wahlkampf vermittelt werden (Verhandlungen von Listenplätzen, Organisation des eigenen Wahlkampfteams, Aufgaben und Prozesse der Landtagsfraktion etc.). Zweitens sollen die Erwartungen des Landesverbandes an die potentiellen Kandidat*innen kommuniziert werden. Drittens sollen die potentiellen Kandidat*innen miteinander ins Gespräch kommen und ein gegenseitiges Unterstützungsnetzwerk aufbauen. Und viertens soll den Kandidat*innen in vertraulichen Einzelgesprächen mit Mitgliedern des Landesvorstands eine Einschätzung der Chancen und Risiken der eigenen Kandidatur vermittelt werden. Die Gespräche im Unterstützungsprozess bleiben intern, die Teilnahme an diesem ist keine Voraussetzung für eine Kandidatur auf ein Votum.

Beschlossen am 0.04.2022 auf der Landesmitgliederversammlung in Wetzlar



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