13. März 2019

LMV März 2019: Der Kompromiss ist keine Lösung – weg mit §219a StGB!



Der angebliche „Kompromiss“ im Streit um §219a StGB:

Über die Frage, ob und wie Ärzt*innen über Abtreibungen informieren dürfen, wird seit Langem gestritten.

Nun feiert sich die Bundesregierung für einen Kompromiss und verkündet eine „Lockerung“ des Werbeverbots bei Schwangerschaftsabbrüchen.

Tatsächlich aber wird nicht viel gelockert – stattdessen ist von nun an jede Information illegal, die über das Wort Schwangerschaftsabbruch auf der Praxiswebsite hinausgeht. Die beteiligten Minister*innen zeigen damit, dass sie Frauen* auch im Jahr 2019 keine eigenverantwortliche Lebens- und Familienplanung zutrauen!

Die GRÜNE JUGEND Hessen fordert weiterhin die Abschaffung des §219a StGB.

Die sogenannte „Lockerung“ ändert, dass Praxen künftig öffentlich verbreiten dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weiterhin verboten bleibt, öffentlich darüber zu informieren, welche Methoden es gibt und welche die*der entsprechende Ärztin*Arzt für sinnvoll hält und welche angeboten werden. Die für Frauen* relevanten Informationen dürfen somit nur in einem persönlichen Gespräch übermittelt werden und bleiben auf Webseiten weiterhin verboten. Genau die medizinischen Informationen, die Patientinnen* von Ärzt*innen wollen, bleiben somit verboten.

Parallel hat die Bundesregierung das Alter, bis zu dem die Pille kostenfrei erhältlich ist, auf 22 Jahre angehoben. Das unterstützen wir grundsätzlich. Da dies jedoch gemeinsam mit der Änderung des §219a StGB durchgesetzt wurde, wird suggeriert, das eine hätte etwas mit dem anderen zu tun. Die meisten Frauen*, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind jedoch älter als 25 Jahre. Die beteiligten Ministerien, die nun stolz von Rechtssicherheit sprechen, bemerken nicht, dass sie genau genommen keine Lockerung und deutliche Verbesserung in die Wege geleitet haben. Im Gegenteil – sie haben die Illegalität der Abtreibung sogar noch verstärkt, da der Paragraf erneut ohne deutliche Veränderung durch alle Instanzen gegangen ist. Mit dieser Änderung wurde den selbsternannten Lebensschützer*innen in die Hände gespielt.

Das Verbot bleibt durch die vermeintliche Lockerung bestehen.

Die GRÜNE JUGEND Hessen hat bereits am 4. November 2017 auf ihrer Landesmitgliederversammlung beschlossen, eine Reform der §§218, 219 StGB zu fordern, in dem sie sich für die Abschaffung des §219a StGB einsetzt. Für die GRÜNE JUGEND Hessen ist klar, dass auch die Neuregelung des §219a StGB die sexuelle und körperliche Selbstbestimmung von Frauen* ebenso wie das Recht auf Information beträchtlich eingeschränkt. Darum fordert die GRÜNE JUGEND Hessen weiterhin die Abschaffung des §219a StGB.



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