LMV Mai 2016: Waffenexporte – nicht mit uns!
Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter sind keine Waren wie andere. Rüstungsexporte können regionale und überregionale Konflikte verschärfen und zu einem unbeschreiblichen Leid der Zivilbevölkerung führen. Bei der Entscheidung über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden oft wirtschafts- und industriepolitische Faktoren vor sicherheits- und friedenspolitische Überlegungen gestellt.
Deutschland ist zwischen 2010-14 auf Platz 4 der größten Waffenexporteure geklettert, und das globale Exportvolumen ist im gleichen Zeitraum um 16 Prozent gestiegen [1]. Während im Jahr 2002 das Volumen der genehmigten Waffenexporte aus Deutschland noch rund 3,25 Milliarden Euro betrug, wurde es bis zum Jahr 2015 auf rund 7,5 Milliarden Euro verdoppelt. Dennoch sind Rüstungsexporte entgegen der Behauptungen der Industrie nicht wesentlich für die deutsche Wirtschaft. Der Anteil der Rüstungsexporte in den letzten 20 Jahren am BIP schwankt in etwa zwischen 0,1 und 0,2 Prozent, auch der Anteil des Gesamtumsatzes der Rüstungsindustrie am BIP liegt unter einem Prozent [2].
Wir fordern von der Bundesregierung eine restriktive Rüstungsexportpolitik zum Schutz der Menschen in Kriegsgebieten. Wirtschaftspolitische Interessen dürfen uns nicht wichtiger sein als das kollektive Menschenrecht auf Frieden und Sicherheit.
Die bisherige Gesetzeslage ist hier unzureichend. Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) sehen keine Prüfung der Menschenrechtslage im Empfängerland als Bedingung für eine Ausfuhr vor. An die eigenen politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern hält sich die Bundesregierung nicht. Deshalb müssen die Kriterien der Menschenrechtslage im Empfängerland und die Gefahr der inneren Repression gesetzlich in einem Rüstungsexportkontrollgesetz geregelt werden, wie dies von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird [3].
Wir fordern weiter
- die geplanten Waffenlieferungen an die Golfmonarchien unmittelbar zu stoppen und keine weiteren mehr zu genehmigen,
- keine weiteren Erteilung von Hermes-Bürgschaften an die Waffenexporteure,
- ein Ende der Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie im ”Marketing-Bereich”, wie zum Beispiel Unterstützung von Rüstungsproduzenten der Bundeswehr bei Messen oder die zur Verfügungsstellung von Trainingsgeländen der Bundeswehr für interessierte Käufer,
- ein Exportverbot für Kleinwaffen, laut Definition des Arms Trade Treaty, und der dazugehörigen Munition, da diese besonders viele zivile Opfer in den weltweiten Bürgerkriegen fordern,
- eine investigative Verbleibskontrolle und eine konsequente Bestrafung bei Nichteinhaltung der Endverbleibserklärung,
- und ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe für die Waffenproduktion.
Der Stopp von Waffenexporten bringt jedoch nicht alleine den Frieden. Gleichzeitig muss eine verantwortungsvolle Sicherheits- und Friedenspolitik verfolgt werden.
Wir fordern deshalb, dass Deutschland sich verstärkt für Konfliktprävention, eine ehrliche Abrüstungspolitik in der Internationalen Gemeinschaft engagiert und endlich seinen Etat für Entwicklungszusammenarbeit auf 1 % des Bruttoinlandprodukts erhöht [4].
[1] SIPRI Yearbook 2015, URL: http://www.sipri.org/yearbook/2015/10.
[2] Drucksache 17/809, URL: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/080/1708097.pdf .
[3] Drucksache 18/4940, URL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804940.pdf.
[4] Die aktuelle sogenannte ODA-Quote liegt bei 0,4%, obwohl Deutschland eigentlich mit den UN Millennium Development Goals bereits versprochen hatte, die Quote von 0,7% bis 2015 zu erreichen. Gezählt werden sollen hierbei ausschließlich Kosten die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung armer Länder dienen auch als solche deklariert werden sollten (Vgl.: Tagesschau 2016, URL: https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlingshilfe-als-entwicklungshilfe-101.html)
Beschlossen, am 22.5.2016 auf der Landesmitgliederversammlung in Wiesbaden.
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