LMV November 2016: Existenzsichernde Ausbildungsvergütung – Jetzt!
Die aktuell in vielen Branchen gezahlte Ausbildungsvergütung ist heute leider allzu oft unter Hartz4-Niveau, welches allgemein als existenzsichernd gilt. Auch Tarifverträge können nur bedingt Abhilfe schaffen, da in vielen Branchen keine tariflichen Regelungen existieren.
Ein solche Vergütung sollte daher unabhängig von der Branche, dem Beruf, dem Ort, dem Alter oder dem Geschlecht gewährleistet werden.
Vor allem Berufe, welche vermehrt von Frauen* ergriffen werden bzw. in den Bereich der Reproduktionsarbeiten fallen – z.B. in der Care- oder Pflegedienstleistungsbranche – sind zumeist auch in der Ausbildung bereits schlechter vergütet als Berufe, welche vermehrt von Männern ergriffen werden, wie beispielsweise der des Industriekaufmanns oder des Fachinformatikers.
Darüber hinaus hat sich zudem die Lebenssituation vieler junger Menschen gewandelt. Heute sind Azubis älter, leben nicht mehr bei ihren Eltern und müssen daher ihren Lebensunterhalt häufiger selbst bestreiten als zur Zeit der Erstellung des Berufsbildungsgesetzes in den 1960er Jahren.
Eine elternunabhängige Existenzsicherung sollte darüber hinaus zur Ermöglichung eines eigenständigen Lebens beitragen. Bildung bzw. Ausbildung kann Emanzipationsprozesse nur dann unterstützen, wenn die eigene Existenzsicherung nicht mehr von der finanziellen Unterstützung der Eltern abhängig ist.
Daher fordern wir als Grüne Jugend Hessen eine Mindestausbildungsvergütung, welche demnach mindestens lebensunterhaltssichernd ist. Diese sollte sich am aktuellen BAföG-Satz sowie individuellen Kriterien, z.B. der Wohnsituation, orientieren. Denn gute Bildung und ein lebensunterhaltssicherndes Einkommen sollten unabhängig vom Elternhaus, dem Schulabschluss oder dem gewählten Bildungsweg garantiert werden.
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