LMV November 2017: Pro Choice! Für ein selbstbestimmtes Recht auf den weiblichen Körper
Sexuelle und körperliche Selbstbestimmung sind wichtige, wenn nicht die wichtigsten Themen des Feminismus. Weltweit haben Frauen über viele Jahrzehnte dafür gekämpft, frei wählen zu können, wen sie lieben, wie sie aussehen wollen und was sie arbeiten, ohne dafür be- oder gar verurteilt zu werden. Nicht zuletzt ging es in diesen Kämpfen auch darum, im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft darüber entscheiden zu können, ob man das Kind bekommen möchte – oder nicht. Die Gründe für diese Entscheidung sind ebenso vielfältig wie irrelevant, denn es ist die Frau, welche das Kind austrägt und anschließend eine umfängliche Verantwortung übernehmen muss und nicht der Erzeuger oder gar die Gesellschaft.
Für die GRÜNE JUGEND steht fest: Frauen, welche eine Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen, sollen frei und unabhängig entscheiden dürfen, einen professionellen Abbruch durchführen zu lassen – ohne, dass dadurch für sie Kosten entstehen. Die Realität jedoch sieht anders aus: noch immer existiert der Paragraph 218 StGB, welcher – zumindest formal – die Unterbrechung einer Schwangerschaft unter Strafe stellt. Praktisch bleibt die Strafverfolgung aufgrund des Zusatzes in Paragraph 218a aus, das Geschmäckle bleibt jedoch. Dies wird nicht zuletzt verdeutlicht durch das in Paragraph 219a festgelegte Werbeverbot, welches das Bekanntmachen bzw. „Bewerben“ von Ärzt*innen, welche Abtreibungen durchführen, unter Strafe stellt. Genau das ist gerade in Gießen der Fall: Weil eine Ärztin auf ihrer Internetseite öffentlich über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen informiert, steht sie nun vor Gericht. Wir drücken unsere Solidarität mit ihr aus! Gerade solche Fälle schrecken viele Mediziner*innen ab, überhaupt erst die Kenntnisse in diesem Bereich zu erwerben und im Falle eines Falles für Abtreibungen zur Verfügung zu stehen. In Deutschland gibt es nicht zuletzt deshalb viele Gebiete, in denen es im Umkreis von 100km kein medizinisches Personal für entsprechende Eingriffe gibt.
So ist Abtreibung noch immer ein Tabuthema, mit dem eine starke Stigmatisierung der Frauen* und Mädchen einhergeht, welche sie durchführen, und darüber hinaus ergeben sich räumliche Barrieren. Einige Frauen treibt dies in illegale Formen des Schwangerschaftsabbruchs, welche mit großen körperlichen Gefahren verbunden sind und auch psychisch eine Belastung weit über das professionelle Verfahren hinaus darstellen: Es handelt sich bei den Restriktionen und der Tabuisierung rund ums Thema Abtreibung um konservativ-fundamentalistische, patriarchale Muster, welche aufzulösen sind.
Dazu gehört eine angemessene, kritische und v.a. ungebundene Bildungsarbeit in und jenseits von Schule, der freie Zugang zu Verhütungsmitteln und auch die freie Wahl des*der Ärztin, welche einen Abbruch durchführen soll, aber auch die bedingungslose Kostenübernahme für den Eingriff. Insbesondere jedoch muss der Paragraph 218 sowie 219 StGB, welcher unter Tötungsdelikte fällt, abgeschafft werden. Die GRÜNE JUGEND Hessen richtet hiermit ihren Appell an die GRÜNE Bundestagsfraktion: Fordert mit uns gemeinsam eine moderne Abtreibungspolitik, welche einem modernen Frauen*-bild gerecht wird!
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