17. November 2011

Offener Brief an Stadtrat Markus Frank zum Totensonntag am kommenden Wochenende



Sehr geehrter Herr Stadtrat Frank,

Ihr Amtsvorgänger als Ordnungsdezernent, Herr Stadtrat Volker Stein, hat sich zum Ende seiner Amtszeit als harter Durchsetzer des Hessischen Feiertagsgesetzes erwiesen. Für die Einhaltung des Tanzverbotes nicht nur am Karfreitag, sondern insgesamt über die Osterfeiertag drohte er den Discobetreibern mit Konzessionsentzug, sofern sie an den durch das Feiertagsgesetz geschützten Tagen das Einhalten des Tanzverbots nicht gewährten. Dies war in dieser Härte und Form in den letzten Jahren nicht üblich gewesen.

Auch Sie haben sich in der Öffentlichkeit dafür stark gemacht, dass Hessische Feiertagsgesetz in seiner Fülle einhalten zu wollen. Wir nehmen hierbei Bezug auf Ihr Interview für hr-online.de vom 26. September 2011 indem Sie auf die Frage ob es auch am kommenden Jahr an Karfreitag und Karsamstag stichprobenartige Kontrollen in den Frankfurter Clubs geben wird, wie folgt antworteten: „Ja. Bundes- und Landesgesetze werden auch in Frankfurt weiterhin umgesetzt.“ Weiterhin geben Sie in diesem Interview an, dass es bei der Durchsetzung nicht darum gehe, dass Sie Christdemokrat seien oder nicht, „sondern um den Respekt gegenüber demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorganen“. Daraus ziehen wir den Schluss, dass Sie an der strikten Auslegung des Hessischen Feiertagsgesetzes, so wie Ihr Vorgänger Stein, festhalten wollen.

Wir hoffen dennoch immer sehr, dass gerade Sie persönlich, der Sie ja sehr stark für das Eintreten der Kreativwirtschaft in Frankfurt stehen, eher auf Dialog setzt und dass Sie mit uns der Meinung sind, dass Teile des Feiertagsgesetzes nicht mehr zeitgemäß sind und das Gesetz daher überarbeitet werden sollte.

Was uns nicht gefallen würde, wäre ein bigottes Verhalten der Stadt Frankfurt mit dem Feiertagsgesetz. Was für Disco-Betreiber gilt, sollte in dieser Stadt für alle gelten. Daher möchten wir Sie auf einen weiteren Verstoß gegen das Feiertagsgesetz hinweisen:

Am kommenden Sonntag ist Totensonntag. An diesem Tag sind nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch “öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art“ verboten.

Allerdings wurde an diesem Sonntag das Zweitligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Allemania Aachen in der Commerzbank Arena angesetzt. Dies ist ohne Zweifel eine öffentliche sportliche Veranstaltung gewerblicher Art.

Unser Zielrichtung dabei, Ihnen diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz anzuzeigen, ist nicht gegen den Fußball und schon gar nicht gegen die Eintracht gerichtet. Unsere Zielrichtung ist vielmehr, einen breiten Konsens darüber zu erreichen, dass das Feiertagsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist und daher eine gesellschaftliche Debatte über eine nötige Novellierung des Feiertages angestoßen werden sollte.

Sollten wir Sie bei diesem Anliegen auf unserer Seite haben, würden wir uns sehr freuen. Andernfalls sind wir gespannt, wie Sie mit dem Verstoß der Deutschen Fußballliga gegen das Feiertagsgesetz umzugehen gedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Kaya Kinkel, Benjamin Weiß, Lysanne Dobranz, Philip Reuber, Eva Reckhard, Alexander Unrath

Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen



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