Sonder-LMV Dezember 2013: Koalition mit der CDU
1. Die Sonder-Landesmitgliederversammlung stellt fest, dass derzeit noch nicht genug Informationen zum Koalitionsvertrag zwischen Bündnis90/Die Grünen Hessen und der CDU vorliegen, um über Ablehnung oder Zustimmung zu entscheiden. Wir konzentrieren uns weiterhin auf Inhalte und entscheiden nach ihnen. Solange kein endgültiger Vertrag mit allen Ergebnissen vorliegt, können wir daher keine finale Entscheidung treffen.
2. Als Zwischenbilanz stellt die Sonder-Landesmitgliederversammlung fest, dass einige positive Punkte in Bezug auf den beschlossenen Sonder-LMV-Antrag vom 30. November 2013 bisher verhandelt wurden. Darunter fällt besonders: – Eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen – Ein Bekenntnis zur 105% Lehrerversorgung – Die Bildungs- und Betreuungsgarantie wird 1:1 übernommen Inwieweit die restlichen Setzpunkte der GJH berücksichtigt werden, kann zum Status Quo (noch) nicht beurteilt werden. Der Landesvorstand wird beauftragt weiterhin die Koalitionsverhandlungen und -ergebnisse kritisch und konstruktiv zu begleiten.
3. Des Weiteren wird der Landesvorstand beauftragt, auf Grundlage des Sonder-LMV- Beschlusses vom 30. November und dem Stimmungsbild der Mitgliedschaft, welches durch eine Telefonkonferenz, frühestens am 19. Dezember, spätestens am 20. Dezember 2013, nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages ermittelt wird, den Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Hessen und der CDU zu bewerten. Diese Bewertung soll der Landesvorstand in die Diskussion auf der LMV von Bündnis 90/Die Grünen Hessen am 21.12.2013 einbringen.
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