19. November 2015

Sonder-LMV Dezember 2013: Koalition mit der CDU



1. Die  Sonder-Landesmitgliederversammlung  stellt  fest,  dass  derzeit  noch  nicht  genug  Informationen  zum Koalitionsvertrag zwischen  Bündnis90/Die Grünen  Hessen  und der  CDU  vorliegen,  um  über  Ablehnung  oder  Zustimmung  zu  entscheiden.  Wir  konzentrieren  uns  weiterhin  auf  Inhalte  und  entscheiden  nach  ihnen.  Solange  kein  endgültiger  Vertrag  mit  allen  Ergebnissen  vorliegt,  können  wir  daher  keine finale  Entscheidung treffen.
2. Als  Zwischenbilanz  stellt  die  Sonder-Landesmitgliederversammlung  fest,  dass  einige  positive  Punkte  in  Bezug  auf  den  beschlossenen  Sonder-LMV-Antrag  vom  30.  November 2013 bisher verhandelt wurden. Darunter fällt besonders: – Eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen  – Ein Bekenntnis zur 105% Lehrerversorgung  – Die Bildungs- und Betreuungsgarantie wird 1:1 übernommen Inwieweit  die restlichen  Setzpunkte der  GJH  berücksichtigt  werden,  kann  zum  Status  Quo  (noch)  nicht  beurteilt  werden.  Der  Landesvorstand  wird  beauftragt  weiterhin  die  Koalitionsverhandlungen und -ergebnisse kritisch und konstruktiv zu begleiten.
3. Des Weiteren  wird  der  Landesvorstand  beauftragt,  auf  Grundlage  des  Sonder-LMV- Beschlusses  vom  30.  November  und dem Stimmungsbild der Mitgliedschaft, welches durch eine Telefonkonferenz, frühestens am 19. Dezember, spätestens am 20. Dezember 2013, nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages ermittelt wird, den Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Hessen und der CDU zu bewerten. Diese Bewertung soll der Landesvorstand in die Diskussion auf der LMV von Bündnis 90/Die Grünen Hessen am 21.12.2013 einbringen.



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