Wer demonstriert bricht das Gesetz – Grüne Jugend Hessen besteht per gerichtliches Eilverfahren auf das Demonstrationsrecht
Anstatt nur eingeschränkt erlaubt, wird die angekündigte Demonstration der Grünen Jugend Hessen gegen das hessische Feiertagsgesetz am Freitag in Wiesbaden komplett verboten. Laut des hessischen Feiertagsgesetzes dürfen an den sogenannten „stillen Feiertagen“ zwar keine Tanzveranstaltungen stattfinden, die Versammlungsfreiheit ist allerdings nur eingeschränkt, nicht verboten. Daher rief die GJH am vergangenen Freitag zur Demonstration auf. „Durch eine stille Demonstration Freitagmittag wird keinerlei Gottesdienst gestört.“ stellen die beiden Vorsitzenden Kaya Kinkel und Benjamin Weiß klar. „Die von uns geplante Demonstration soll darauf hinweisen, dass das hessische Feiertagsgesetz, dass 1971 eingeführt wurde, dringend überarbeitungsbedürftig ist. Dass die Stadt ohne jegliche Grundlage unsere Demonstration verbietet, zeigt, dass bei dem Gesetz niemand durchsteigt.“, so die beiden Vorsitzenden weiter. Besonders verwundert zeigt sich der Landesvorstand über das Verbot vor dem Hintergrund, dass das Gesetz öffentliche Veranstaltungen, die dem überwiegenden Interesse der Politik und Volksbildung dienen, ausdrücklich erlaubt. Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen hatte im letzten Jahr gerichtlich bestätigt bekommen, dass eine Tanzdemo, wie sie letzten Karfreitag auf dem Römerberg stattfand, eine politische Demonstration und keine Tanzveranstaltung ist.
„Uns geht es nicht darum, die christliche Andacht zu stören. Vielmehr möchten wir von unseren Rechten als Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machen und durch die Demonstration erreichen, dass endlich eine Überarbeitung des veralteten Gesetzes diskutiert wird.“, so die beiden Vorsitzenden abschließend.
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