Beschlüsse

LMV Dezember 2011: Vereinbarung zwischen dem Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen (GJH) und dem Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND

Innerverbandliche Debatten und inhaltliche Differenzen sieht die Grüne Jugend als Bereicherung und als Grundbestandteil eines lebendigen und pluralistischen Verbandes. Diese Diskussionen sollen sachlich geführt werden und dürfen keine Auswirkung auf die organisatorische Ebene der GRÜNE JUGEND haben.
Aus diesem Grund soll hiermit eine langfristige Regelung gefunden werden, wie die Abführung der Mitgliedsbeiträge der GJH an den Bundesverband geregelt wird. Der Landesverband Hessen regelt seine Mitgliedsbeiträge autonom. Der Landesverband Hessen zahlt für einen Anteil seiner Mitglieder 8,00 € an den Bundesverband pro Jahr.

Die Höhe dieses Anteils wird folgendermaßen berechnet:
Der Landesverband Hessen soll durchschnittlich nicht mehr und nicht weniger als die anderen Landesverbände zahlen. Deshalb wird im ersten Schritt die Quote ermittelt, wie viele Mitglieder durchschnittlich in anderen Landesverbänden zahlen. Diese beträgt im Jahr 2011 11 % und wird jährlich am 31.10. festgelegt. Die Quote wird auf die Anzahl der Gesamtmitglieder des Landesverbandes Hessen, inklusive Doppel- und Schnuppermitglieder, angewendet. Im zweiten Schritt wird von dieser Zahl die Anzahl der Mitglieder abgezogen, die im jeweiligen Jahr bereits einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Die Datengrundlage (Mitgliederzahlen Hessen, Zahlende Mitglieder Hessen) wird jährlich am 31.10.2011 ermittelt.

Beispiel:
1300 GJH-Mitglieder im Jahr 2011  1300 x 11% = 143 Mitglieder
143 Mitglieder – 43 zahlende Mitglieder (2011) = 100 Mitglieder
100 Mitglieder x 8 Euro = 800 Euro

Die GJH wird also im Jahr 2011 für 100 MitgliederInnen jeweils 8 Euro Beitrag an den Bundesverband abgeben (=800 Euro). Die zu Grunde gelegte Quote wird jährlich am 31.10. festgelegt, die Anzahl der Mitglieder der GJH und die Anzahl der zahlenden Mitglieder verändern sich jährlich, so dass der Betrag der GJH an den Bundesverband sich flexibel nach der Anzahl der Mitglieder richten wird.
Auf diese Weise zahlt der Landesverband Hessen durchschnittlich nicht mehr und nicht weniger Mitgliedsbeiträge als alle Landesverbände der GRÜNEN JUGEND.

Damit gelten auch die Mitglieder aus dem Landesverband Hessen, die nicht Doppelmitglieder oder Schnuppermitglieder sind als zahlendes Mitglied der GRÜNEN JUGEND und erhalten unter anderem regulär Stimmrecht auf den Bundeskongressen der GRÜNEN JUGEND.
Die Grüne Jugend wird in Zukunft alle Mitglieder, die sich über den Bundesverband anmelden und aus Hessen kommen, an die GJH weiterleiten und hessischen Mitgliedern keinerlei Zahlungsaufforderungen schicken. Dafür pflegt der Landesverband Hessen weiter die Doppelmitglieder ein, unterstützt den Bundesvorstand bei der Umstellung der Schnuppermitglieder und ist grundsätzlich bereit auch finanzielle Unterstützung für Fachforen, Seminare, Fahrkosten zu leisten. Es ist Mitgliedern des Landesverbandes Hessen, die sich dem Bundesverband verbunden fühlen, weiterhin möglich Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
Sollte sich die finanzielle Situation des Landesverbandes Hessen (insbesondere bezüglich der RPJ-Mittel) oder die zugrunde gelegte Quote der zahlenden Mitglieder stark (um 5 Prozentpunkte) verändert muss eine neue Regelung gefunden werden. Die GRÜNE JUGEND ist ein stark wachsender und sich entwickelnder Verband. Gemeinsam ist es unser Ziel unseren pluralistischen Verband auch für die Zukunft organisatorisch und finanziell gut aufzustellen.