Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNE JUGEND HESSEN möge beschließen, sich im Rahmen des hessischen Verfassungskonvents für die Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat nach dem „Hamburger/Bremer Modell“ im hessischen Landtag einzusetzen. Dies beinhaltet, dass Mitglieder des Landtags kein Regierungsmandat ausüben dürfen. Das Landtagsmandat eines Regierungsmitglieds ruht während der Amtszeit als Mitglied der Regierung.